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16.3.2.2 Berufsausbildung
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die sich in einer betrieb-
lichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf befinden, können die Berufsschu-
le oder die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung besuchen.
16.3.3 Inklusive Möglichkeiten an den Berufsschulen
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine betriebliche
Ausbildung absolvieren, haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Unterricht der Berufsschu-
len zu besuchen. Sie können gegebenenfalls durch den Mobilen Sonderpädagogischen
Dienst an beruflichen Schulen und durch das Angebot der ausbildungsbegleitenden Hilfen
der Arbeitsagentur unterstützt werden. Verschiedene Berufsschulen und Berufsfachschulen
bieten
Kooperationsklassen
an, in welchen Auszubildende mit und ohne sonderpädagogi-
schen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden. Dieses sowie weitere Konzepte zum
gemeinsamen Lernen werden derzeit im Rahmen des von der Stiftung Bildungspakt Bayern
initiierten Schulversuchs
„Inklusive berufliche Bildung in Bayern“
erprobt und weiterentwi-
ckelt. Hier bilden allgemeine Berufsschulen sowie Berufsfachschulen und Berufsschulen zur
sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen bzw. emotionale und sozia-
le Entwicklung Kooperationsverbünde in Form von neun Tandems. Diese erproben verschie-
dene Konzepte für einen inklusiven Unterricht und Schulalltag von Schülerinnen und Schü-
lern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an beruflichen Schulen:
5 Schultandems erproben das Konzept der Kooperationsklassen an beruflichen
Schulen,
1 Schultandem erprobt den Weg der offenen Klassen an der Berufsschule zur son-
derpädagogischen Förderung,
1 Tandem erprobt in der Berufsschule ergänzend zum MSD die Kooperation von
Fachlehrkräften aus beiden Schularten und
2 Tandems erproben verschiedene Möglichkeiten der Einbeziehung der Mobilen
Sonderpädagogischen Dienste in die Ausbildung an der Berufsschule.
In all diesen Berufsschulen übernimmt der Mobile Sonderpädagogische Dienst die Aufgabe
des Diagnostizierens, Beratens, Förderns und der Durchführung von Fortbildungen unter
Berücksichtigung der besonderen Bedingungen an den jeweiligen Schulen. Der vierjährige
Schulversuch zu Inklusion an beruflichen Schulen begann zum Schuljahr 2012/13 und endet
im Sommer 2016. Nach der Erprobungsphase sollen die Ergebnisse ausgewertet, in geeig-
neter Form multipliziert und in die Fläche gebracht werden. Im Mittelpunkt des Schulversuchs
stehen folgende Fragestellungen: