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nes Vollzeitunterrichts werden hier grundlegende berufsfeldspezifische Kompetenzen als

Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer Arbeitstätigkeit erworben. Die

Anmeldung erfolgt direkt an der jeweiligen Schule und setzt an der Berufsschule zur sonder-

pädagogischen Förderung (Förderberufsschule) die Vorlage eines sonderpädagogischen

Gutachtens voraus. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Die Jugendlichen wer-

den durch den REHA-Berufsberater, der zuständig und verantwortlich ist für alle Leistungen

der Agentur für Arbeit, bei der Berufsvorbereitung in der Berufsschule und bei den Berufs-

vorbereitenden Bildungsmaßnahmen, bei der Qualifizierung und Ausbildung begleitet.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die allgemeine

Schulpflicht erfüllt haben, aber über keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz verfügen, können

an einer B

erufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BVB)

oder einer

Berufsvorbereitenden

Bildungsmaßnahme-Reha (BVB-Reha)

der Arbeitsagentur teilnehmen. Diese führen Bil-

dungsträger in Kooperation mit einer Berufsschule oder einer Berufsschule zur sonderpäda-

gogischen Förderung durch. Nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bewilligt

der REHA-Berufsberater der Agentur für Arbeit Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

(BvB) für Jugendliche, die nach der Schule bzw. nach dem schulischen Berufsvorbereitungs-

jahr nach wie vor Förderbedarf im Bereich der Berufsvorbereitung haben. Die Berufsvorbe-

reitende Bildungsmaßnahme ist in der Regel auf 10 Monate angelegt, kann jedoch im Einzel-

fall auf bis zu 18 Monate verlängert werden. In der Maßnahme findet überwiegend praktische

Arbeit statt, bevorzugt in einem Betrieb oder in einer Einrichtung (vgl. Ziegler 2013, S. 4). Die

Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchen im Rahmen der Maßnahme an bis zu zwei Ta-

gen pro Woche oder im Blockmodell 9 – 10 Wochen pro Schuljahr in Vollzeit den allgemein-

bildenden Unterricht der Berufsschule oder der Berufsschule zur sonderpädagogischen För-

derung. Ziel ist die Vorbereitung auf eine Ausbildung bzw. auf die Aufnahme einer Arbeitstä-

tigkeit oder einer betrieblichen Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Hierzu ermöglicht

BvB den Teilnehmern unter anderem, vor der Berufswahl verschiedene Berufsbilder kennen

zu lernen.

An der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung orientiert sich die Gestaltung des

Unterrichts an der Lernausgangslage der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers,

um dem besonderen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler mit sonderpäda-

gogischem Förderbedarf in der Berufsvorbereitung gerecht zu werden. Diese wird durch eine

individuelle Förderdiagnostik erfasst und in der Förderplanung berücksichtigt. Angesichts

vielfach belasteter Bildungsbiographien liegt ein besonderer Akzent in der Stärkung der Per-

sönlichkeit. Am Lern- und Förderprozess beteiligt sind zusätzlich je nach Bedarf betriebliche,

sozialpädagogische, medizinische und therapeutische Kooperationspartner.

Bei erfolgreichem Besuch einer Klasse zur beruflichen Vorbereitung ist an der Berufsschule

zur sonderpädagogischen Förderung gegebenenfalls der nachträgliche Erwerb des Ab-

schlusses der Mittelschule möglich.