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16.3.1.5 Berufsorientierung an Förderzentren in den Förderschwer-

punkten emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und mo-

torische Entwicklung, Hören und Sehen

In den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motori-

sche Entwicklung, Hören und Sehen werden an Förderzentren die Maßnahmen zur Berufs-

orientierung entsprechend dem zugrundeliegenden Lehrplan umgesetzt. Erfolgt eine Unter-

richtung nach dem Haupt- bzw. Mittelschullehrplan, so finden die Berufsorientierungsmaß-

nahmen der Mittelschule Anwendung. Wird ein Schüler bzw. eine Schülerin nach dem Lehr-

plan zur individuellen Lernförderung (1991) bzw. nach dem Rahmenlehrplan für den Förder-

schwerpunkt Lernen (2012) unterrichtet, so findet hier der Lernbereich Berufs- und Lebenso-

rientierung (BLO) seine Anwendung (s. Kap. A/8.3.1.2). In den Rahmenlehrplan für den För-

derschwerpunkt Lernen wurde dieser integriert. Und bei Unterrichtung nach den Lehrplänen

für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Berufsorientierungsmaßnahmen im

Rahmen der Berufsschulstufe (s. Kap. A/1.3) angeboten.

Allerdings sind förderschwerpunktspezifische Modifikationen bzw. Adaptionen der Berufsori-

entierungsmaßnahmen durch die unterrichtenden Lehrkräfte notwendig. Für den Förder-

schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung werden derzeit in einer Arbeitsgruppe

des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) spezifische Umsetzungshil-

fen erarbeitet. Im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung kommt im Bereich

der Berufsorientierung der engen Kooperation und Verzahnung mit der Jugendhilfe eine her-

ausragende Bedeutung zu.

Im Folgenden sollen nun die Maßnahmen, die erst nach Abschluss der Schule mit dem Ein-

tritt in das Berufsleben greifen, aufgezeigt werden. Hier werden Maßnahmen in den Phasen

der Berufsvorbereitung ohne Ausbildungsplatz und der Berufsausbildung mit Ausbildungs-

platz unterschieden.

16.3.2 Unterstützende Maßnahmen beim Berufseintritt

16.3.2.1 Berufsvorbereitung

Viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen die Anfor-

derungen hinsichtlich Ausbildungsreife und/oder Berufseignung oftmals noch nicht und sind

von den regionalen, strukturellen und konjunkturellen Bedingungen auf dem Ausbildung- und

Arbeitsmarkt besonders betroffen. Sie benötigen nach dem Abschluss ihrer Volksschulzeit

zusätzliche Unterstützung, um eine ausreichende Ausbildungs- oder Berufsreife zu entwi-

ckeln. Für sie besteht die Möglichkeit, ein

Berufsvorbereitungsjahr

an einer Berufsschule

oder einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung zu besuchen. Im Rahmen ei-