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16.3.1.5 Berufsorientierung an Förderzentren in den Förderschwer-
punkten emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und mo-
torische Entwicklung, Hören und Sehen
In den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motori-
sche Entwicklung, Hören und Sehen werden an Förderzentren die Maßnahmen zur Berufs-
orientierung entsprechend dem zugrundeliegenden Lehrplan umgesetzt. Erfolgt eine Unter-
richtung nach dem Haupt- bzw. Mittelschullehrplan, so finden die Berufsorientierungsmaß-
nahmen der Mittelschule Anwendung. Wird ein Schüler bzw. eine Schülerin nach dem Lehr-
plan zur individuellen Lernförderung (1991) bzw. nach dem Rahmenlehrplan für den Förder-
schwerpunkt Lernen (2012) unterrichtet, so findet hier der Lernbereich Berufs- und Lebenso-
rientierung (BLO) seine Anwendung (s. Kap. A/8.3.1.2). In den Rahmenlehrplan für den För-
derschwerpunkt Lernen wurde dieser integriert. Und bei Unterrichtung nach den Lehrplänen
für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Berufsorientierungsmaßnahmen im
Rahmen der Berufsschulstufe (s. Kap. A/1.3) angeboten.
Allerdings sind förderschwerpunktspezifische Modifikationen bzw. Adaptionen der Berufsori-
entierungsmaßnahmen durch die unterrichtenden Lehrkräfte notwendig. Für den Förder-
schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung werden derzeit in einer Arbeitsgruppe
des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) spezifische Umsetzungshil-
fen erarbeitet. Im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung kommt im Bereich
der Berufsorientierung der engen Kooperation und Verzahnung mit der Jugendhilfe eine her-
ausragende Bedeutung zu.
Im Folgenden sollen nun die Maßnahmen, die erst nach Abschluss der Schule mit dem Ein-
tritt in das Berufsleben greifen, aufgezeigt werden. Hier werden Maßnahmen in den Phasen
der Berufsvorbereitung ohne Ausbildungsplatz und der Berufsausbildung mit Ausbildungs-
platz unterschieden.
16.3.2 Unterstützende Maßnahmen beim Berufseintritt
16.3.2.1 Berufsvorbereitung
Viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen die Anfor-
derungen hinsichtlich Ausbildungsreife und/oder Berufseignung oftmals noch nicht und sind
von den regionalen, strukturellen und konjunkturellen Bedingungen auf dem Ausbildung- und
Arbeitsmarkt besonders betroffen. Sie benötigen nach dem Abschluss ihrer Volksschulzeit
zusätzliche Unterstützung, um eine ausreichende Ausbildungs- oder Berufsreife zu entwi-
ckeln. Für sie besteht die Möglichkeit, ein
Berufsvorbereitungsjahr
an einer Berufsschule
oder einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung zu besuchen. Im Rahmen ei-