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Modul A: Bewerbungscamp
Modul B: Berufsorientierungscamp
Modul C: Schülerübungsfirma
Modul D: Schülerpraxiscenter
Diese vier Module sind durch die Förderschulen in Absprache mit den Regierungen und den
örtlichen Arbeitsagenturen für jedes Schuljahr zu buchen. Auch eine Förderung individueller
Projekte ist im Einzelfall möglich.
16.3.1.4 Berufsvorbereitung am Förderzentrum, Förderschwerpunkt geis-
tige Entwicklung
Der Übergang von der Schule in den Beruf wird an Förderzentren, Förderschwerpunkt geis-
tige Entwicklung in der sogenannten
Berufsschulstufe
vorbereitet. Sie erstreckt sich in der
Regel auf drei Schulbesuchsjahre (10. – 12. Schulbesuchsjahr). Die Schülerinnen und Schü-
ler erfüllen damit ihre Berufsschulpflicht.
Der Lernbereich „Arbeit und Beruf“ stellt mit einen der zentralen Lernbereiche der Berufs-
schulstufe dar. Ziel ist es, eine berufliche Tätigkeit zu finden, die den eigenen Fähigkeiten
und Möglichkeiten entspricht. Um hier Selbstbestimmungs- und Wahlmöglichkeiten bieten zu
können, ist es unabdingbar, die eigenen Potenziale und Ressourcen zu entdecken und un-
terschiedliche Alternativen kennenzulernen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten deshalb
die Gelegenheit, sich in unterschiedlichen Arbeits- und Berufsfeldern (gewerblich-
technisches / hauswirtschaftlich-soziales / kunstgewerbliches Arbeitsfeld) zu erproben, An-
forderungen kennenzulernen und Arbeitstechniken zu erlernen. Einen besonderen Schwer-
punkt stellen dabei nach dem Lehrplan Berufsschulstufe Förderschwerpunkt geistige Ent-
wicklung umfassende Praxiserfahrungen in Form wöchentlicher Praxistage sowie von Block-
praktika dar. Die Praktikumsorte sind in der Förderstätte, in Werkstätten für Menschen mit
Behinderung sowie in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts wählbar. Für eine Unterstüt-
zung beim Übergang Schule – Beruf sieht der Lehrplan u. a. die Zusammenarbeit mit schuli-
schen und außerschulischen Partnern als besonders zielführend an. Entsprechend den un-
terschiedlichen Lern- und Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler
reichen die Perspektiven dabei vom Übergang in eine Förderstätte über die Eingliederung in
den Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung bis hin zur Auf-
nahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.