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weitere Fördermaßnahmen erörtern. Ist trotz abstrakter Schilderung ein Rückschluss auf

einen Schüler möglich, hat die Beteiligung der Arbeitsverwaltung zu unterbleiben; in diesem

Fall beschränkten sich die „Aussagen über Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung“ im

Sonderpädagogischen Gutachten auf die „Empfehlungen zur weiteren Beschulung“.

Eine Weitergabe des sonderpädagogischen Gutachtens an den Berufsberater bzw. an die

Bundesagentur für Arbeit ist mit der Einbeziehung der Arbeitsverwaltung bei der Erstellung

des Gutachtens nicht verbunden; die Weitergabe des Gutachtens liegt alleine im Verantwor-

tungsbereich des Jugendlichen bzw. seiner Erziehungsberechtigten. Eine Weitergabe des

Gutachtens an den Berufsberater bzw. an die Bundesagentur für Arbeit und an die aufneh-

mende Berufsschule oder Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung ist dem Ju-

gendlichen bzw. seinen Erziehungsberechtigten seitens der Lehrkraft für Sonderpädagogik

zu empfehlen. Wird das Gutachten nach § 27 Abs. 2 VSO-F der Arbeitsverwaltung, z. B. im

Rahmen einer geplanten Teilnahme an einer BvB-Maßnahme, nicht zur Verfügung gestellt,

ist es Aufgabe der Arbeitsverwaltung die für ihre Maßnahme ggf. notwendige Diagnostik

selbst durchzuführen.

Die Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens verlangt angesichts der Veränderun-

gen in den rechtlichen Bestimmungen sowie in Handlungsabläufen der Agentur für Arbeit

von der Lehrkraft für Sonderpädagogik ein Höchstmaß an subsidiärer Verantwortung und an

diagnostischer Expertise. Gerade weil die Entscheidung über den beruflichen Werdegang

den künftigen Lebensweg der jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

erheblich beeinflusst, ist ein hohes Maß an Sorgfalt und Transparenz geboten.

16.3.1.3 Berufsvorbereitung im Förderschwerpunkt Lernen an För-

derzentren

Die Schülerinnen und Schüler, die ein Sonderpädagogisches Förderzentrum oder ein För-

derzentrum, Förderschwerpunkt Lernen besuchen, werden im Lernbereich

Berufs- und

Lebensorientierung (BLO)

derzeit noch nach dem entsprechenden Lehrplan (2004) unter-

richtet. Hier sollen „(…) die Jugendlichen – unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Vo-

raussetzungen – gezielte Möglichkeiten vorfinden, um zu einer individuellen Berufswahlent-

scheidung zu gelangen und um Ausbildungs- und Arbeitsfähigkeit in der Berufswirklichkeit zu

erproben. (…) Überwiegt in der Jahrgangsstufe 7 noch der schulische Anteil, so erhöht sich

in der 8. und 9. Jahrgangsstufe das praktische Lernen erheblich. Es vollzieht sich, wann im-

mer möglich, an außerschulischen Lernorten. (…) Berufs- und Lebensorientierung entwickelt

sich in der Schule in

drei Phasen

:

In der

Vorbereitungsphase (7. Jahrgangsstufe)

gewinnen die Schüler erste Einblicke in die

Vielfalt der Berufe und in berufliche Anforderungen. Sie sammeln bei Betriebserkundungen