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Perspektiven diskutieren und ggf. vereinbaren zu können. Ziel ist es, ggf. mit der Inan-

spruchnahme geeigneter Hilfen einen realistischen Weg in das Arbeitsleben zu entwickeln

und diesen durch das etablierte Helfernetz zu unterstützen. Durch Austausch, Information

und Beratung sollen Barrieren überwunden, Ängste abgebaut und förderliche Rahmenbedin-

gungen geschaffen werden. So können beispielsweise Informationen über die Auswirkungen

von Epilepsie hilfreich sein, um die Passung eines Praktikums- oder Arbeitsplatzes einschät-

zen und diesen ggf. entsprechend gestalten zu können.

Für weitere Informationen können sich interessierte Schülerinnen und Schüler, Erziehungs-

berechtigte und Lehrkräfte an Beratungsfachkräfte (Beratungslehrkräfte und Schulpsycholo-

gen) oder Schulleitungen wenden. Darüber hinaus stehen ebenso die staatlichen Schulbera-

tungsstellen

(www.schulberatung.bayern.de

) sowie der unmittelbar zuständige Integrations-

fachdienst

(www.integrationsfachdienst.de)

als Ansprechpartner zur Verfügung.

16.3.1.2 Berufsorientierung an der Mittelschule für Schülerinnen und

Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf

Berufsorientierung hat an der Mittelschule von jeher einen hohen Stellenwert. Eine wichtige

Grundlage dafür ist der Pakt „Hauptschule und Wirtschaft – Gemeinsam zum Erfolg!“, der im

Jahr 2007 zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der

bayerischen Wirtschaft geschlossen wurde. In der neuen Mittelschule werden Berufsorientie-

rung und Praxisbezug weiter ausgebaut. Die berufsorientierenden Maßnahmen in Unterricht

und Schulleben der Mittelschule bauen aufeinander auf und bilden eine solide Basis für den

weiteren Weg in Schule und Berufs- bzw. Arbeitswelt. Alle berufsorientierenden Maßnahmen

werden, beginnend ab Jahrgangsstufe 5 bis hoch zur Jahrgangsstufe M10 stets altersstu-

fengerecht und schülergemäß durchgeführt.

Berufsorientierung an der Mittelschule

Neben den gängigen Berufsvorbereitungsmaßnahmen sind an der Mittelschule für Schüle-

rinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der Berufsorientie-

rung noch weitere schulische Unterstützungsmaßnahmen erforderlich. Grundsätzlich gelten

alle Maßnahmen und Angebote der Arbeitsagentur, die für Schülerinnen und Schüler an der

Förderschule zur Verfügung stehen, auch bei inklusiver Beschulung. Es liegt in der Verant-

wortung der Mittelschule, dass ihre Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem

Förderbedarf sowie deren Erziehungsberechtigte unter Einbeziehung der REHA-Berater der

Agentur für Arbeit frühzeitig im Hinblick auf weiterführende Angebote und Maßnahmen zur

Unterstützung des Berufseinstiegs beraten werden. Die Fortbildung hat dafür Sorge zu tra-

gen, dass diese Mechanismen den Lehrkräften der Mittelschule vertraut werden.