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Im Bereich der Integration von Jugendlichen mit Schwerbehinderung wird die Bundesagentur
für Arbeit durch die Integrationsfachdienste unterstützt.
Ziel ist die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt, wobei die Integrationsfachdienste
(IFD) die Möglichkeit haben sollen, sich bereits in der Berufsorientierungsphase zu beteili-
gen. Dabei bleibt die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der BA im Rahmen der Be-
rufsorientierung unberührt, die Integrationsfachdienste sollen die Arbeitsagenturen bei ihrer
Arbeit unterstützen. Auf örtlicher Ebene wird eine enge Zusammenarbeit sowie eine klare
Aufgabenverteilung bzw. Absprache zwischen Integrationsfachdiensten und Arbeitsagentur
notwendig, um die Arbeiten effektiv zu erledigen.
Die Integrationsfachdienste sind im Auftrag der Integrationsämter auch Ansprechpartner für
die Arbeitgeber: Sie informieren und unterstützen – u.a. auch bei Förderleistungen. Im Dialog
von Förderschule und Berufsberatung kann so gemäß der „Vereinbarung über Richtlinien für
die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern“ vom 24. April 2006 zwi-
schen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Bayerischen
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und der Bundesagentur
für Arbeit, Regionaldirektion Bayern eine bestmögliche berufliche Zukunft für Schülerinnen
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf etabliert werden. Durch die Zusam-
menarbeit von Schule und Berufsberatung/Rehateam muss gewährleistet sein, dass zum
Wohle der Schülerinnen und Schüler bestmögliche Vernetzungen geschaffen werden.
Die möglichst fließende und anschlussfähige Gestaltung des Übergangs Schule – Beruf so-
wie die inklusiven Möglichkeiten im Bereich der Berufsausbildung sollen nun nachfolgend
ausführlich erörtert werden.
Im Bereich der Integration von Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder emoti-
onale und soziale Entwicklung sind die Reha-Berater der Arbeitsagentur flächendeckend in
den sonderpädagogischen Förderzentren und den Berufsschulen zur sonderpädagogischen
Förderung beratend tätig.
16.3.1 Schulische Maßnahmen zur Berufsorientierung
Für die erfolgreiche Gestaltung eines fließenden und anschlussfähigen Übergangs von der
Schule in den Beruf hält das differenzierte Bildungswesen zahlreiche schulische Berufsorien-
tierungsmaßnahmen bereit. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen am Arbeitsmarkt wur-
den in den vergangenen Jahren zahlreiche curriculare Neukonzeptionen vorgelegt, nämlich
2003 für das Unterrichtsfach „Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT)“ an Hauptschulen (jetzt Mit-
telschulen), 2004 für den Lernbereich „Berufs- und Lebensorientierung (BLO)“ am Förder-
zentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen, 2007 für die Berufsschulstufe am Förderzent-
rum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und 2008 für Gymnasien.