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subsidiären Charakters die Aufgabe der Unterstützung der allgemeinen Schulen in der Un-

terrichtung und Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förder-

bedarf zu. Eine ausführliche Darstellung dieser Unterstützungsleistungen findet sich in den

Kapiteln 3 und 8.

16.3 Übergang von der Schule in den Beruf

Von zentraler Bedeutung für die Umsetzung von Inklusion in allen gesellschaftlichen Le-

bensbereichen ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Schule hat den Auftrag, den

Weg in Arbeit und Gesellschaft zu ebnen. Nur wenn die Anschlussfähigkeit der beruflichen

Bildung nach inklusiver Beschulung in eine ebenfalls inklusiv ausgerichtete Berufsausbildung

gegeben ist, kann sich ein gleichberechtigter Zugang aller Menschen zum beruflichen Le-

bensbereich entwickeln.

Doch warum ist der Beruf eigentlich so wichtig für das Wohlbefinden? Eine Arbeitsstelle dient

nicht nur der Erwirtschaftung eines notwendigen Einkommens, sondern gibt auch das befrie-

digende Gefühl, gebraucht zu werden und etwas Sinnvolles mit der Zeit anzufangen. Auf

diese Weise schafft der Beruf Identität und stärkt das Selbstvertrauen. Er bietet darüber hin-

aus soziale Kontaktmöglichkeiten sowie Möglichkeiten zur geistigen Weiterentwicklung (vgl.

OECD 2011). Somit kommt dem Beruf wie auch der Bildung eine zentrale Bedeutung für die

Persönlichkeitsentfaltung zu. „Für Eltern ist es ein wichtiges Ziel, dass das Kind seinen Platz

in der Gesellschaft findet. Dazu gehört ein Beruf und eine Arbeitsstelle. Wege in Arbeit und

Beruf sind sehr unterschiedlich, deshalb gilt es, für jeden einzelnen Jugendlichen seinen in-

dividuell passenden Weg zu finden und ihn auf diesem Weg zu unterstützen und zu beglei-

ten.“ (Ziegler 2013, S. 4). Für einen erfolgreichen Übergang in die Berufswelt sind sowohl

Berufsorientierungsmaßnahmen in der Schule als auch Eingliederungs- und Unterstüt-

zungsmaßnahmen beim Berufseintritt notwendig.

Gemäß § 33 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ist es Aufgabe der Agentur für Arbeit, in Schulen

in qualifizierter Weise eine Berufsorientierung und Berufseingliederung mitzuorganisieren:

„Die Agentur für Arbeit hat zur Vorbereitung der Jugendlichen und Erwachsenen auf die Berufswahl

sowie zur Unterrichtung der Ausbildungssuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Berufsorientierung zu betreiben. Dabei soll sie über Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre

Anforderungen und Aussichten, über Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruf-

lich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt umfassend

unterrichten. Die Agentur für Arbeit kann Schüler allgemein bildender Schulen durch vertiefte Berufs-

orientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahme). Die Maßnahme

kann bis zu vier Wochen dauern und soll regelmäßig in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden.

Voraussetzung ist, dass sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen.“ (§ 33

SGB III)