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Schüler können sich hier je nach individuellem Lerntempo den Lernstoff der ersten beiden
Jahrgangsstufen in 1 – 3 Jahren aneignen.
Als alternativer Lern- und Förderort für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf stehen an den Sonderpädagogischen Förderzentren die
Sonderpädagogischen
Diagnose- und Förderklassen (DFK)
zur Verfügung. Nach §24 VSO-F wurden sie eingerich-
tet, um diagnosegeleitet den sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und
Schüler zu erfüllen. Aufgabe der DFK ist es, für die Schülerinnen und Schüler die Grundlage
einer weiteren individuellen Förderung an der Förderschule zu schaffen oder sie nach Ab-
schluss der Förderphase an die Grundschule zurück zu führen. Dem Unterricht in diesen
Klassen wird der Lehrplan der Grundschule, gegebenenfalls der Rahmenlehrplan für den
Förderschwerpunkt Lernen, zu Grunde gelegt. Auf Grund des individuellen Förderbedarfs ist
für jede Schülerin und für jeden Schüler zu entscheiden, ob sie bzw. er die Förderphase in
der DFK zwei oder drei Jahre durchlaufen soll. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpä-
dagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören ist der Besuch
des Schuljahres 1A
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verpflichtend, soweit nicht im Einzelfall ein Überspringen dieser Jahr-
gangsstufe in Betracht kommt. Der Besuch dieses eingeschobenen Schuljahres gilt nicht als
Wiederholung einer Jahrgangsstufe (§24 VSO-F). Die DFK stellt für Schülerinnen und Schü-
ler mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf als zeitlich begrenztes, intensives Förder-
angebot mit einem flexiblen Zeitfenster von einem zusätzlichen Förderjahr eine bedeutsame
Möglichkeit dar, um den Übergang in die Grundschule fließend zu gestalten. Relativ hohe
Rückführungsquoten an die Grundschulen bestätigen den Erfolg der Diagnose- und Förder-
klassen.
16.2 Übergänge von der Förderschule in die allgemeine Schule
Verbunden mit der inklusiven Ausrichtung des bayerischen Schulsystems sind Übergänge
von der Förderschule in die allgemeine Schule nicht nur in allen Stufen grundsätzlich möglich
(rechtliche Grundlagen: vgl. Kap. 4); sie werden ausdrücklich begrüßt und somit durch viel-
fältige Unterstützungssysteme begleitet. Grundsätzlich erfolgt keine dauerhafte Festlegung
auf eine einmal getroffene Förderortentscheidung; diese ist vielmehr in regelmäßigen Ab-
ständen zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren. Bei einer Unterrichtung an der
Förderschule ist so jährlich zu prüfen, ob die Regelschule nicht einen geeigneten Förderort
darstellen könnte. Ein wichtiges Instrumentarium stellt hierzu der Probeunterricht an der auf-
nehmenden Schule dar. Sonderpädagogik versteht sich hier im Grundsatz als nur vorüber-
gehend notwendiges, intensives Angebot auf Zeit. Ziel ist die inklusive Unterrichtung und
Förderung an der allgemeinen Schule. Der Sonderpädagogik kommt dabei aufgrund ihres
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Beim Schuljahr 1A handelt es sich um ein gegebenenfalls zwischen den Jahrgangsstufen 1 und 2
eingeschobenes Schuljahr, um die Förderzeit in der DFK auf drei Schuljahre zu verlängern.