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Schüler können sich hier je nach individuellem Lerntempo den Lernstoff der ersten beiden

Jahrgangsstufen in 1 – 3 Jahren aneignen.

Als alternativer Lern- und Förderort für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem

Förderbedarf stehen an den Sonderpädagogischen Förderzentren die

Sonderpädagogischen

Diagnose- und Förderklassen (DFK)

zur Verfügung. Nach §24 VSO-F wurden sie eingerich-

tet, um diagnosegeleitet den sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und

Schüler zu erfüllen. Aufgabe der DFK ist es, für die Schülerinnen und Schüler die Grundlage

einer weiteren individuellen Förderung an der Förderschule zu schaffen oder sie nach Ab-

schluss der Förderphase an die Grundschule zurück zu führen. Dem Unterricht in diesen

Klassen wird der Lehrplan der Grundschule, gegebenenfalls der Rahmenlehrplan für den

Förderschwerpunkt Lernen, zu Grunde gelegt. Auf Grund des individuellen Förderbedarfs ist

für jede Schülerin und für jeden Schüler zu entscheiden, ob sie bzw. er die Förderphase in

der DFK zwei oder drei Jahre durchlaufen soll. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpä-

dagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören ist der Besuch

des Schuljahres 1A

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verpflichtend, soweit nicht im Einzelfall ein Überspringen dieser Jahr-

gangsstufe in Betracht kommt. Der Besuch dieses eingeschobenen Schuljahres gilt nicht als

Wiederholung einer Jahrgangsstufe (§24 VSO-F). Die DFK stellt für Schülerinnen und Schü-

ler mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf als zeitlich begrenztes, intensives Förder-

angebot mit einem flexiblen Zeitfenster von einem zusätzlichen Förderjahr eine bedeutsame

Möglichkeit dar, um den Übergang in die Grundschule fließend zu gestalten. Relativ hohe

Rückführungsquoten an die Grundschulen bestätigen den Erfolg der Diagnose- und Förder-

klassen.

16.2 Übergänge von der Förderschule in die allgemeine Schule

Verbunden mit der inklusiven Ausrichtung des bayerischen Schulsystems sind Übergänge

von der Förderschule in die allgemeine Schule nicht nur in allen Stufen grundsätzlich möglich

(rechtliche Grundlagen: vgl. Kap. 4); sie werden ausdrücklich begrüßt und somit durch viel-

fältige Unterstützungssysteme begleitet. Grundsätzlich erfolgt keine dauerhafte Festlegung

auf eine einmal getroffene Förderortentscheidung; diese ist vielmehr in regelmäßigen Ab-

ständen zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren. Bei einer Unterrichtung an der

Förderschule ist so jährlich zu prüfen, ob die Regelschule nicht einen geeigneten Förderort

darstellen könnte. Ein wichtiges Instrumentarium stellt hierzu der Probeunterricht an der auf-

nehmenden Schule dar. Sonderpädagogik versteht sich hier im Grundsatz als nur vorüber-

gehend notwendiges, intensives Angebot auf Zeit. Ziel ist die inklusive Unterrichtung und

Förderung an der allgemeinen Schule. Der Sonderpädagogik kommt dabei aufgrund ihres

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Beim Schuljahr 1A handelt es sich um ein gegebenenfalls zwischen den Jahrgangsstufen 1 und 2

eingeschobenes Schuljahr, um die Förderzeit in der DFK auf drei Schuljahre zu verlängern.