

255
Das Förderschulsystem erstreckt sich dabei von der Grundschulstufe über die Mittel- und
Oberstufe bis zur Berufsschulstufe und den beruflichen Fachakademien. Angesichts der
stark differenzieren Ausrichtung unseres Schulsystems keimt immer wieder die Diskussion
um die Vereinbarkeit mit Inklusion auf. Die bildungspolitische Antwort darauf ist zum einen
die Vielfalt schulischer Angebote bei einer gleichzeitigen Durchlässigkeit des Schulsystems
und einer fließenden Gestaltung der Übergänge unterstützt durch die Schullaufbahnbera-
tung, zum anderen die grundsätzliche Möglichkeit des lernzieldifferenten Lernens, solange
keine schulartspezifischen Voraussetzungen für die Aufnahme und das Vorrücken bestehen.
16.1 Übergang vom vorschulischen Bereich in die Schule
Im Rahmen der inklusiven Schullandschaft ist beim Übergang vom vorschulischen Bereich in
die Schule eine individuell passende Lösung zu suchen. Hier bieten sich sowohl verschiede-
ne inklusive Beschulungsmodelle an der allgemeinen Schule als auch in den einzelnen För-
derschwerpunkten spezialisierte Förderschulen an (vgl. Kap. 4, 5 und 8). Dabei erfolgt keine
dauerhafte Festlegung auf die einmal getroffene Förderortentscheidung; diese ist vielmehr in
regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren.
Beim Übergang vom vorschulischen Bereich in die Schule sind verschiedene Wege zu un-
terscheiden:
Besucht ein Kind die
Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
eines Förderzentrums oder wird
durch die
Mobile Sonderpädagogische Hilfe (msH)
eines Förderzentrums betreut, wird für
dieses Kind ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt. Dies beinhaltet eine pädagogisch-
psychologisch begründete Empfehlung zum geeigneten Förderort des Kindes und stellt die
Grundlage einer eingehenden Beratung der Erziehungsberechtigten dar. Schließlich ent-
scheiden die Erziehungsberechtigten über den schulischen Lern- und Förderort ihres Kindes.
Fällen die Erziehungsberechtigten auf der Basis dieses Beratungsgesprächs die Entschei-
dung für einen Besuch der
Grundschule
, so sollte der Übergang durch alle für das Kind Ver-
antwortlichen durch einen möglichst frühzeitigen Kontakt und Austausch zwischen den be-
trauten Pädagogen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des Kindes selbst
möglichst fließend gestaltet werden. Eine entscheidende Grundlage für die derzeitige Inten-
sivierung der Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte, Schule und Elternhaus in Bayern
stellen die „Bayerischen Leitlinien für Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der
Grundschulzeit“ dar. Ihr Ziel ist es, „die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Einrichtun-
gen, die sich der Förderung von Kindern und Jugendlichen widmen, nachhaltig zu organisie-
ren und auch die Übergänge für die Kinder und ihre Eltern damit fließender zu gestalten.“
(Schule und Wir 2/2013, S. 26).
Dies ist auch die Grundidee des Modellversuchs
Flexible Grundschule
als gemeinsames
Projekt der Stiftung Bildungspakt Bayern und des Kultusministeriums. Die Schülerinnen und