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stimmtes auf die Jahrgangsstufe bezogenes Leistungsniveau feststellt, vom Grundsatz her
aufgegeben wird. Stattdessen wird zu verbalen Bewertungen des individuellen Lernfort-
schritts übergegangen. Liegt jedoch auf Seiten der Erziehungsberechtigten der Wunsch auf
eine curriculare Benotung vor, so ist dies in den Jahrgangsstufen 2 bis 4 auf der Grundlage
des Lehrplans der Grundschule auf Antrag möglich (§ 51 Abs. 2 Satz 4 VSO-F). Für die
Jahrgangsstufen 8 und 9 ist die Möglichkeit der curricularen Benotung auf der Grundlage
eines Kompetenzkatalogs für den Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen vorgesehen
(vgl. § 51 Abs. 2 Satz 5 VSO-F). Dieser wurde vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bil-
dungsforschung München (ISB) erarbeitet und liegt seit Schuljahr 2014/15 vor. (vgl.
http://www.isb.bayern.de/download/15806/kompetenzraster_rlp_lernen_ab_20_07_2014.pdf )Die curriculare Benotung in diesen Jahrgangsstufen ist somit ab dem Schuljahr 2015/16 auf
Antrag möglich.
15.2.1.3. Zeugnisse im Förderschwerpunkt Lernen
Die Leistungsbewertung nach dem Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen wirkt
sich auch auf die Zeugnisgestaltung aus, denn
die Auswahl des Zeugnisformulars folgt
stets der im Schuljahr eingesetzten Bewertungsform bei den Leistungsnachweisen
.
Bei herkömmlicher Ziffernbenotung unter Anwendung des bisherigen Lehrplans zur individu-
ellen Lernförderung findet also das bisherige Zeugnisformular mit Ziffernnoten Anwendung.
Werden in der Grundschulstufe auf Antrag der Erziehungsberechtigten Noten auf der Grund-
lage des Grundschullehrplans erteilt, erfolgt im Zeugnis ebenfalls die Ausweisung in Noten.
Entsprechendes wurde ab 2013/14 auch für die Zeugnisse der Jahrgangsstufen 8 und 9 gel-
ten, sobald das ISB München auf der Basis des Rahmenlehrplans für den Förderschwer-
punkt Lernen einen Kompetenzkatalog für die Jahrgangsstufen 8 und 9 im Bildungsgang
Lernen erarbeitet hat.
Erfolgt hingegen bei Anwendung des neuen Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt
Lernen während des Schuljahres eine individuelle Verbalbeurteilung, so ist das neue Zeug-
nisformular zur Beschreibung des individuellen Lernfortschritts zu verwenden. Dieses enthält
mit Ausnahme der Jahrgangsstufe 9 die Möglichkeit, eine pädagogische und auf dem Hin-
tergrund der individuellen Möglichkeiten des Schülers orientierte Gesamtwürdigung zu set-
zen. Dies kann dazu dienen, der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtig-
ten pointiert rückzumelden, wie die Entwicklung seiner Leistungen und Kompetenzen in dem
jeweiligen Fach eingeschätzt wird. In den jeweiligen Fächern und bezogen auf die Bereiche
der Methoden- und Fachkompetenzen des Rahmenlehrplans Lernen kann der „Individuelle
Lernfortschritt“ in sechs Stufen zusammenfassend durch die Worte