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Im KMS vom 18.10.2005 weist das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst auf die Notwendigkeit der individuellen Förderung an den Grund- und Mittelschu-
len hin. Für die konkrete Umsetzung ist Folgendes ausgeführt:
‚Grundlage für alle individualisierenden Maßnahmen sind Schülerbeobachtung und Diagnos-
tik. Dazu ist es notwendig, individuelle Lernfortschritte, Stärken und Fähigkeiten, Auffälligkei-
ten, Störungen und Schwächen eingehend zu beobachten, aufzuzeichnen und aus dem je-
weiligen Bedarf heraus zielorientiert geeignete Fördermaßnahmen einzusetzen.’
Aufgabe der Lehrkräfte für Sonderpädagogik in den MSD ist es, die allgemeinen Schulen zu
unterstützen, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuell zu fördern. Dies
gelingt am effektivsten auf der Grundlage eines gemeinsam erstellten Förderplans.“ (ISB
2009, S. 1). Die Schulordnungen für Grundschulen (GrSO) und Mittelschulen (MSO), die
zum 01.08.2013 neu in Kraft traten, fordern daher für Schülerinnen und Schüler mit sonder-
pädagogischem Förderbedarf, die lernzieldifferent unterrichtet werden, die Erstellung eines
Förderplans (§ 39 Abs. 2 GrSO, § 48 Abs. 2 MSO).
14.3.2
Der Prozess der Förderplanung
„Diagnosegeleitete Förderung im Rahmen der MSD-Arbeit setzt die Ermittlung des sonder-
pädagogischen Förderbedarfs voraus. Dies beinhaltet:
-
Erhebung von Daten durch Kontakte zum Schulleiter, Klassenleiter, zu den Eltern,
zum Schüler und zu anderen an der Förderung beteiligten Personen und Fachdiens-
ten
-
Durchführung der Förderdiagnostik z. B. in Form von Kind-Umfeld-Analyse, Unter-
richtsbeobachtung, Exploration, Einsicht in den Schülerbogen und in Lernzielkontrol-
len, geeigneter Testverfahren oder Screenings, die jeweils zu entsprechenden För-
derkonzepten führen
-
Erarbeitung eines breiten Beratungs- und Förderkonzepts
Auf der Grundlage dieser umfassenden sonderpädagogischen Vorarbeiten kann der indivi-
duelle Förderplan entstehen. Er beschreibt den konkreten Prozess der Förderung, indem er
Ziele setzt, Maßnahmen zu deren Erreichen anführt, die Umsetzbarkeit in Abständen über-
prüft und gegebenenfalls neue Ziele aufstellt und Maßnahmen aufführt.“ (ISB 2009, S. 1f).