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Kindes anstelle des Sonderpädagogischen Gutachtens ein
Förderdiagnostischer Bericht
zu erstellen.
14.1 Der Förderdiagnostische Bericht
Beginnend mit einer systemischen Kind-Umfeld-Diagnostik, stellt der Förderdiagnostische
Bericht, im Sinne der Art. 30a und 30b BayEUG die Grundlage sonderpädagogischen Han-
delns und die Voraussetzung für eine Unterrichtung nach individuellen Lernzielen in inklusi-
ven schulischen Angeboten dar. Verantwortlich für den Bericht ist eine Lehrkraft für Sonder-
pädagogik, die entweder im Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes Schüle-
rinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der allgemeinen Schule be-
treut oder an einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion in das Kollegium der allgemeinen
Schule eingebunden ist. Sie wird dabei von der betreffenden Lehrkraft sowie ggf. weiteren
Fachkräften der allgemeinen Schule unterstützt. Darüber hinaus berät ggf. der Mobile Son-
derpädagogische Dienst eines weiteren Förderschwerpunkts (Hören, Sehen, körperliche und
motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Autismus) die verantwortliche Lehrkraft mit
seiner fachlichen Expertise. Die Erziehungs- und Sorgeberechtigten sowie ggf. außerschuli-
sche Fachkräfte sind in geeigneter Weise einzubeziehen. Die datenschutzrechtlichen Best-
immungen sind dabei zu beachten.
Der Förderdiagnostische Bericht dient zur Feststellung des sonderpädagogischen Förder-
bedarfs. Seine Erstellung erfolgt somit für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf
an Schulen mit dem Schulprofil Inklusion (BayEUG Art. 30b, Abs. 3),
in Klassen mit festem Lehrertandem (BayEUG Art. 30b, Abs. 5),
bei Einzelinklusion (BayEUG Art. 30b, Abs. 2) sowie
in Kooperationsklassen an Grund- und Mittelschulen (BayEUG Art. 30a, Abs. 7,
Satz 1).
Ein Förderdiagnostischer Bericht ist notwendig:
bei sonderpädagogischer Arbeit am Kind
, d.h. einer unmittelbaren Förderung
eines Schülers, z.B. von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in
Kooperationsklassen oder in Einzelinklusion, die durch den MSD unmittelbar
schulisch gefördert werden.
Achtung: In einer Kooperationsklasse wird sich der MSD im Rahmen seines
Team-Teachings oder der differenzierten Förderung auch an Mitschülerinnen
und Mitschüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf wenden; das bedeutet
aber nicht, dass deshalb weitere Schüler diagnostiziert werden.
bei lernzieldifferenter Unterrichtung
von Schülerinnen und Schülern mit son-
derpädagogischem Förderbedarf
in den übrigen Fällen, d.h. bei lernzielgleicher Unterrichtung ohne spezifische
unmittelbare Förderung des einzelnen Schülers
bei Bedarf
.