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Kindes anstelle des Sonderpädagogischen Gutachtens ein

Förderdiagnostischer Bericht

zu erstellen.

14.1 Der Förderdiagnostische Bericht

Beginnend mit einer systemischen Kind-Umfeld-Diagnostik, stellt der Förderdiagnostische

Bericht, im Sinne der Art. 30a und 30b BayEUG die Grundlage sonderpädagogischen Han-

delns und die Voraussetzung für eine Unterrichtung nach individuellen Lernzielen in inklusi-

ven schulischen Angeboten dar. Verantwortlich für den Bericht ist eine Lehrkraft für Sonder-

pädagogik, die entweder im Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes Schüle-

rinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der allgemeinen Schule be-

treut oder an einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion in das Kollegium der allgemeinen

Schule eingebunden ist. Sie wird dabei von der betreffenden Lehrkraft sowie ggf. weiteren

Fachkräften der allgemeinen Schule unterstützt. Darüber hinaus berät ggf. der Mobile Son-

derpädagogische Dienst eines weiteren Förderschwerpunkts (Hören, Sehen, körperliche und

motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Autismus) die verantwortliche Lehrkraft mit

seiner fachlichen Expertise. Die Erziehungs- und Sorgeberechtigten sowie ggf. außerschuli-

sche Fachkräfte sind in geeigneter Weise einzubeziehen. Die datenschutzrechtlichen Best-

immungen sind dabei zu beachten.

Der Förderdiagnostische Bericht dient zur Feststellung des sonderpädagogischen Förder-

bedarfs. Seine Erstellung erfolgt somit für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi-

schem Förderbedarf

an Schulen mit dem Schulprofil Inklusion (BayEUG Art. 30b, Abs. 3),

in Klassen mit festem Lehrertandem (BayEUG Art. 30b, Abs. 5),

bei Einzelinklusion (BayEUG Art. 30b, Abs. 2) sowie

in Kooperationsklassen an Grund- und Mittelschulen (BayEUG Art. 30a, Abs. 7,

Satz 1).

Ein Förderdiagnostischer Bericht ist notwendig:

bei sonderpädagogischer Arbeit am Kind

, d.h. einer unmittelbaren Förderung

eines Schülers, z.B. von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in

Kooperationsklassen oder in Einzelinklusion, die durch den MSD unmittelbar

schulisch gefördert werden.

Achtung: In einer Kooperationsklasse wird sich der MSD im Rahmen seines

Team-Teachings oder der differenzierten Förderung auch an Mitschülerinnen

und Mitschüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf wenden; das bedeutet

aber nicht, dass deshalb weitere Schüler diagnostiziert werden.

bei lernzieldifferenter Unterrichtung

von Schülerinnen und Schülern mit son-

derpädagogischem Förderbedarf

in den übrigen Fällen, d.h. bei lernzielgleicher Unterrichtung ohne spezifische

unmittelbare Förderung des einzelnen Schülers

bei Bedarf

.