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14. Förderdiagnostik und Förderplanung im inklusiven Umfeld
Zusammenfassung:
In den letzten 20 Jahren fand im Bereich der Förderschule ein grundlegender Wandel von
der defizitorientierten hin zur kompetenzbasierten, ökosystemischen Diagnostik statt: Die
ermittelten Kompetenzen des Kindes und die Entwicklungsbedingungen in seinem Umfeld
bilden nun die Basis der individuellen Förderung. Vor dem Hintergrund der inklusiven Ent-
wicklungen erfährt die Förderdiagnostik eine noch stärkere Akzentuierung. Inklusion zielt im
schulischen Bereich auf die bestmögliche Förderung
aller
Kinder und Jugendlichen. Die
Schülerinnen und Schüler, die inklusiv beschult werden, brauchen nach wie vor individuell
auf die Förderbedürfnisse ausgerichtete, systematisch geplante sonderpädagogische För-
dermaßnahmen. Einem derartigen individuellen
Förderplan
lag bisher stets ein Sonderpä-
dagogisches Gutachten zugrunde. Mit Inkrafttreten des BayEUG 2011 ist nun für Schülerin-
nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die inklusiv unterrichtet werden,
bei lernzieldifferenter Unterrichtung und/oder unmittelbarer sonderpädagogischer Förderung
des Kindes anstelle des Sonderpädagogischen Gutachtens ein
Förderdiagnostischer Be-
richt
zu erstellen. Für die Aufnahme in eine Förderschule ist auch weiterhin ein Sonderpä-
dagogisches Gutachten erforderlich (Art. 41 BayEUG).
Bei lernzieldifferenter Unterrichtung ist darüber hinaus ein individueller Förderplan zu erstel-
len. Ansonsten kann ein Förderplan bei Bedarf erstellt werden. Dieser stützt sich auf die An-
gaben des Förderdiagnostischen Berichts und beinhaltet die individuell für den betreffenden
Schüler ausgewählten Lernziele und Fördermaßnahmen (§ 39 Abs. 2 GrSO, § 48 Abs. 2
MSO).
In den Ausführungen dieses Kapitels werden zentrale Aspekte bei der Erstellung des För-
derdiagnostischen Berichts sowie bei der Förderplanerstellung ausführlich
erörtert.inschat-
tiert unterlegten Kästen werden in diesem Kapitel wichtige, praxisrelevante Informationen
stichpunktartig zusammengefasst.