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Individuelle Lernziele für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

sind bei lernzieldifferentem Unterrichten im Förderdiagnostischen Bericht auszuweisen und

als Grundlage der Lernstandserhebungen und Leistungsbeurteilungen mit den Eltern zu be-

sprechen. Darüber hinaus sind auch förderdiagnostische Elemente und individuelle Förder-

maßnahmen in den Lernprozess mit einzubeziehen und regelmäßig zu evaluieren. Ein ver-

antwortlicher Umgang mit der Thematik Inklusion kann nur gelingen, wenn für einzelne Schü-

lerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, die temporär oder längerfristig

ein begründbares, spezifisches Angebot erfordern, geeignete, besondere Rahmenbedingun-

gen geschaffen werden.

Am Schluss des Kapitels gibt eine

Tabelle einen Überblick über zahlreiche Konzepte und

Materialien

zur Umsetzung inklusiver Unterrichtung und Förderung

an Bayerns Schu-

len, die durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, teils

in Kooperation mit weiteren Partnern, erarbeitet wurden.

Einführung

Einhergehend mit der gemeinsamen, inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern

mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist eine verstärkte Ausrichtung der Päda-

gogik auf die Heterogenität der Schülerschaft notwendig. Jedes Kind und jeder Jugendliche

bringt besondere Lernvoraussetzungen in die Schule mit. Die spezifischen Bedürfnisse und

Ausgangslagen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

sind hier ebenso zu berücksichtigen wie die der Schülerinnen und Schüler mit Hochbega-

bung oder anderer Besonderheiten.

13.1 Inklusive Pädagogik

Alle Schülerinnen und Schüler, ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, haben

das gleiche Recht und einen unverzichtbaren Anspruch auf Bildung. Schule hat insgesamt

den Auftrag, jeder Schülerin und jedem Schüler durch ein vielfältiges, individualisiertes Lern-

angebot einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Nur durch eine echte

„Teilnahme“ der Schülerinnen und Schüler am gemeinsamen Lernprozess können sich Inte-

resse, Lernbereitschaft, Selbstvertrauen, Eigenverantwortung, Handlungsfähigkeit, Sinnfin-

dung und Teilhabe entwickeln, denn „Teilnahme“ bedeutet die Akzeptanz als gleichwertiges

Mitglied und die Möglichkeit des verantwortlichen Mitwirkens in der Gemeinschaft. Sie defi-

niert sich über folgende Aspekte:

Zugehörigkeit und Geborgenheit: Sie sind die Voraussetzung für Selbst- und Weltver-

trauen und somit für eigenaktives und explorierendes Lernen

Verantwortliche Beanspruchung: Das Gefühl von Betroffenheit, Mitverantwortung und

Herausforderung führt zum interessengeleiteten, problemorientierten Lernen und zur

aktiven Auseinandersetzung mit neuen Aufgaben.

Gruppenidentität: Sie ist die Voraussetzung für ein Interesse an der Übernahme neu-

er Aufgaben.