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Individuelle Lernziele für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
sind bei lernzieldifferentem Unterrichten im Förderdiagnostischen Bericht auszuweisen und
als Grundlage der Lernstandserhebungen und Leistungsbeurteilungen mit den Eltern zu be-
sprechen. Darüber hinaus sind auch förderdiagnostische Elemente und individuelle Förder-
maßnahmen in den Lernprozess mit einzubeziehen und regelmäßig zu evaluieren. Ein ver-
antwortlicher Umgang mit der Thematik Inklusion kann nur gelingen, wenn für einzelne Schü-
lerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, die temporär oder längerfristig
ein begründbares, spezifisches Angebot erfordern, geeignete, besondere Rahmenbedingun-
gen geschaffen werden.
Am Schluss des Kapitels gibt eine
Tabelle einen Überblick über zahlreiche Konzepte und
Materialien
zur Umsetzung inklusiver Unterrichtung und Förderung
an Bayerns Schu-
len, die durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, teils
in Kooperation mit weiteren Partnern, erarbeitet wurden.
Einführung
Einhergehend mit der gemeinsamen, inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern
mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist eine verstärkte Ausrichtung der Päda-
gogik auf die Heterogenität der Schülerschaft notwendig. Jedes Kind und jeder Jugendliche
bringt besondere Lernvoraussetzungen in die Schule mit. Die spezifischen Bedürfnisse und
Ausgangslagen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
sind hier ebenso zu berücksichtigen wie die der Schülerinnen und Schüler mit Hochbega-
bung oder anderer Besonderheiten.
13.1 Inklusive Pädagogik
Alle Schülerinnen und Schüler, ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, haben
das gleiche Recht und einen unverzichtbaren Anspruch auf Bildung. Schule hat insgesamt
den Auftrag, jeder Schülerin und jedem Schüler durch ein vielfältiges, individualisiertes Lern-
angebot einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Nur durch eine echte
„Teilnahme“ der Schülerinnen und Schüler am gemeinsamen Lernprozess können sich Inte-
resse, Lernbereitschaft, Selbstvertrauen, Eigenverantwortung, Handlungsfähigkeit, Sinnfin-
dung und Teilhabe entwickeln, denn „Teilnahme“ bedeutet die Akzeptanz als gleichwertiges
Mitglied und die Möglichkeit des verantwortlichen Mitwirkens in der Gemeinschaft. Sie defi-
niert sich über folgende Aspekte:
Zugehörigkeit und Geborgenheit: Sie sind die Voraussetzung für Selbst- und Weltver-
trauen und somit für eigenaktives und explorierendes Lernen
Verantwortliche Beanspruchung: Das Gefühl von Betroffenheit, Mitverantwortung und
Herausforderung führt zum interessengeleiteten, problemorientierten Lernen und zur
aktiven Auseinandersetzung mit neuen Aufgaben.
Gruppenidentität: Sie ist die Voraussetzung für ein Interesse an der Übernahme neu-
er Aufgaben.