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dass die Schule die Verantwortung der übrigen Träger der Erziehung und Bildung zu berück-
sichtigen hat. Der entscheidende Schritt, von schulischer Seite aus gesehen, ist hierbei die
seit der Änderung des BayEUG im Artikel 31 verankerte Verpflichtung der Schule zur Zu-
sammenarbeit mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe sowie anderen
Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung. Das Staatsministe-
rium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf die Bedeutung dieser Zusam-
menarbeit in verschiedenen Bekanntmachungen und Schreiben hingewiesen.
Das Regelförderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS) als freiwillige Leistung des
Freistaats Bayern im Bereich der Jugendhilfe stellt eine besonders intensive Form der Zu-
sammenarbeit von Jugendhilfe und Schule dar. Als Schnittstelle zwischen Schule und Ju-
gendhilfe soll JaS sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung
unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen
dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähi-
ge Lebensgestaltung verbessert werden.
Diese erfolgreiche Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe beruht u.a. auch darauf,
dass die Kooperationspartner die Aufgaben, Arbeitsmethoden etc. des jeweils „fremden Sys-
tems“ kennen. Aus diesem Grund werden verstärkt JaS-Teams, bestehend aus einem Lehrer
und einem Sozialpädagogen, aus- und weitergebildet (KMS I.7 – 5 K 6080 – 3.52770 vom Mai
2013).