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Analyse der an der Schule vorhandenen Ressourcen,
Stolpersteine im Prozess zur Inklusion,
Möglichkeiten der inklusiven Unterrichtsentwicklung im Rahmen der hetero-
genen Beschulungssituation,
individuelle Begleitung einzelner Schulleiter/innen und/oder Lehrkräfte, bei-
spielsweise in Fragen der Organisation sowie
Umgang mit Sorgen, Befürchtungen, Ängsten und Zweifeln bei Eltern, Lehr-
kräften und Schülern.
Darüber hinaus können sich Schulen bei der Koordinierung der Zusammenarbeit aller betei-
ligten Systeme (Förderschulen / Regelschulen / weiterführende Schulen / Jugendhilfe / me-
dizinisch-therapeutische Angebote etc.) Unterstützung holen.
Eine herausragende Bedeutung kommt im inklusiven Schulentwicklungsprozess der Schul-
leitung zu. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter verkörpert mit seiner Einstellung und Hal-
tung zur Inklusion ein Vorbild für die gesamte Schulfamilie, prägt die Atmosphäre des schuli-
schen Miteinanders, stößt inklusive Entwicklungsprozesse immer wieder von Neuem an und
sucht im gemeinsamen Dialog mit dem Kollegium pragmatische sowie innovative Lösungs-
wege und Unterstützungsmöglichkeiten. Daher bietet das Beratungssystem
SCIB
zusätzlich
ein Coaching der schulischen Führungskräfte, Projekt- und Steuerungsgruppen an. Dies soll
unrealistischen Vorstellungen, überhöhten Erwartungen und bremsenden Enttäuschungen
vorbeugen und Schulen in ihrem kontinuierlichen Wandel hin zu inklusiven Schulen unter-
stützen. So unterstützen diese Beratungsangebote den inklusiven Schulentwicklungsprozess
an Bayerns Schulen durch ein vielfältiges, alle schulischen Ebenen umfassendes Unterstüt-
zungsangebot, ergänzend zu den staatlichen Schulberatungsstellen und den vielfältigen
Fortbildungsangeboten im Bereich der Regionalen Lehrerfortbildung.
12.3.10 Kooperation von Schule und Jugendhilfe
Einer zusätzlichen individuellen Unterstützung dienen die Fachkräfte, die an den Einzelschu-
len im Rahmen der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS) zum Einsatz kommen, hat JaS
doch als Leistung der Jugendhilfe an den Schulen das Ziel, jungen Menschen, die auf allen
Ebenen der Sozialisation stark benachteiligt sind, Chancen zu bieten, sich zu eigenverant-
wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.
Schule und Jugendhilfe haben ein gemeinsames Ziel: Sie sollen die Persönlichkeit des jungen
Menschen stärken, ihn zum eigenverantwortlichen Handeln und zur Wahrnehmung von Auf-
gaben für die Gemeinschaft befähigen sowie auf berufliche Qualifizierung und das Leben in
der Erwachsenenwelt vorbereiten. Das KJHG verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugend-
hilfe ausdrücklich zur Zusammenarbeit mit der Schule. Das BayEUG andererseits bestimmt,