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12.3.8 Schulaufsicht

Darüber hinaus unterstützt die Schulaufsicht bei Fragen der Eingliederungshilfe oder der

Finanzierung von Schülerbeförderung. Die Entscheidung über die Eingliederungshilfe (hier

Schulbegleiter) obliegt stets den Eingliederungshilfeträgern (Bezirke bzw. Jugendämter)

nach den Maßstäben des Sozialrechts. Die Schulämter (insbesondere durch den sog. Ko-

operationsschulrat), die Regierungen (im Bereich der Grund- und Mittelschulen, beruflichen

Schulen (ohne Berufliche Oberschule) und der Förderschulen) und die Ministerialbeauftrag-

ten für die Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Oberschulen stehen für Fragen und

Entscheidungen in komplexen Einzelfällen zur Verfügung. Sie können die verschiedenen

Entscheidungsträger versammeln und so eine Klärung offener Fragen initiieren.

Für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen wird sukzessive eine Inklusionsbera-

tung am Schulamt (siehe 12.3.7) als zusätzliches Angebot v. a. unter dem Aspekt des Über-

gangs vom Kindergarten in die Grundschule sowie der Interdisziplinarität und Vernetzung mit

der Eingliederungshilfe und den kommunalen Sachaufwandsträgern in der Region geschaf-

fen.

Durch dieses gestaffelte Beratungssystem ist eine situationsspezifische Beratung der Schü-

ler und Erziehungsberechtigten gewährleistet.

12.3.9 Externe Beratung durch ISEB und SCIB

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stehen die beiden externen Bera-

tungsangebote ISEB (Interne Schulentwicklung durch Externe Beratung in bayerischen

Schulen) und SCIB (Schulleitungscoaching in Bayern), vereint zu einem einheitlichen Bera-

tungssystem inklusiver Schulentwicklung, Schulen auf dem Weg zur Inklusion mit unterstüt-

zenden Angeboten zur Seite. Beide Beratungsangebote werden den Schulen von den Regie-

rungen als Unterstützungssystem zur Verfügung gestellt.

ISEB

, ein seit Jahren bewährtes

Beratungsmodell zur internen Schulentwicklung für Förderschulen in Bayern, weitet sein An-

gebot auch auf allgemeine Schulen aus. ISEB

bietet nun somit auch an Regelschulen auf

freiwilliger Basis eine am Bedarf der Schule orientierte Begleitung des inklusiven Schulent-

wicklungsprozesses an. Bereits in der Phase der Willensbildung können Schulen, die sich

um das Schulprofil Inklusion bewerben wollen, Informationsveranstaltungen für die Schullei-

tung, das Kollegium, das Schulamt und Eltern in Anspruch nehmen. Zusätzlich wird eine Be-

gleitung der Schule beim Projektmanagement, der Konzeptbildung, der Implementierung

inklusiver Schulstrukturen und Schulkulturen und der Prozessevaluation angeboten. In die-

sem Rahmen bestehen Fortbildungs- sowie Beratungsangebote in den Handlungsfeldern