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12.3.7 Inklusionsberatung am Schulamt (Bereich Grund-, Mittel- und För-

derschulen)

Die Beratung der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist von hoher

Bedeutung. Die Eltern sollen sich ergebnisoffen und fundiert informieren können, damit der

passende Lernort für das individuelle Kind gefunden werden kann. Dies gilt insbesondere für

die Einschulung, aber auch für einen etwaigen späteren Wechsel von der Förderschule an

die Regelschule oder umgekehrt. Einzelfälle können dabei auch komplexer sein, insbeson-

dere in Hinblick auf eine gegebenenfalls notwendige Unterstützung durch die Eingliede-

rungshilfe bei einer inklusiven Unterrichtung. Auch wünschen sich einzelne Eltern eine Bera-

tung auf überörtlicher Ebene. Aus diesen Gründen hat das Staatsministerium die Anregun-

gen des Bayerischen Landtages, insbesondere der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bil-

dungsausschusses, der Elternschaft, der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staats-

regierung und des Verbands der bayerischen Bezirke im Rahmen des Runden Tischs Inklu-

sion am Staatsministerium aufgegriffen und eine interdisziplinäre, neutrale und vernetzte

Beratung auf der Ebene der Grund-, Mittel- und Förderschule vorangebracht, v.a. unter dem

Aspekt der Interdisziplinarität und Vernetzung mit der Eingliederungshilfe und den kommuna-

len Sachaufwandsträgern in der Region. In Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien

Städten entstanden solche vernetzten Beratungsangebote bayernweit. Dieses Beratungsan-

gebot ist interdisziplinär organisiert: Eine Lehrkraft kommt aus dem Bereich der Grundschule

oder gegebenenfalls auch Mittelschule und soll als ausgebildete Beratungslehrkraft oder

Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe zusätzlich Erfahrung in der Beratung besitzen. Die

andere Lehrkraft verfügt über das Lehramt für Sonderpädagogik und über Beratungserfah-

rung im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst. Bei sonderpädagogischen Förderschwer-

punkten, die nicht durch diese Lehrkraft abgedeckt sind, kann die sonderpädagogische

Fachlichkeit durch die spezifische Beratungsstelle der einschlägigen Förderschule oder de-

ren MSD kooperativ eingebunden werden.

Die Standorte und Kontaktdaten sind als pdf-Datei zu finden unter:

http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/inklusion.html