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den einzelnen Förderschwerpunkten sowie zum anderen die didaktische Gestaltung des Un-
terrichts unter Berücksichtigung der Heterogenität der Schulklasse und der sonderpädagogi-
schen Förderbedürfnisse. Die Professionalität der MSD-Lehrkräfte und der Kompetenztrans-
fer zwischen Förderschule und Regelschule und umgekehrt wird durch die Tätigkeit des
MSD an der Regelschule (insbesondere auch im inklusiven Unterricht) als auch durch seinen
(zeitweisen) Einsatz im Unterricht an der Förderschule gestärkt.
12.3.6 Beratung durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik an Grund- und
Mittelschulen mit dem Profil Inklusion
Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik an Regelschulen mit dem Profil Inklusion sind Art. 30b
Abs. 4 Sätze 1 bis 5 geregelt. Hier heißt es:
„(4)
1
In Schulen mit dem Schulprofil ,Inklusion’ werden Lehrkräfte der Förderschule in das
Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden und unterliegen den Weisungen der Schul-
leiterin oder des Schulleiters; Art. 59 Abs. 1 gilt entsprechend.
2
Die Lehrkräfte der allgemei-
nen Schule gestalten in Abstimmung mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik und gegebe-
nenfalls weiteren Fachkräften die Formen des gemeinsamen Lernens.
3
Die Lehrkräfte für
Sonderpädagogik beraten die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erzie-
hungsberechtigten und diagnostizieren den sonderpädagogischen Förderbedarf.
4
Sie för-
dern Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und unterrichten in
Klassen mit Schülerinnen und Schülern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbe-
darf.
5
Der fachliche Austausch zwischen allgemeiner Schule und Förderschule ist zu ge-
währleisten.“
Wird der Schule von der Schulaufsicht das Schulprofil Inklusion zuerkannt, werden Grund-
und Mittelschulen durch einen Sonderpädagogen im Umfang von mindestens 13 Lehrerstun-
den und mit – je nach Schülerzahl – bis zu 10 zusätzlichen Lehrerstunden aus dem Bereich
Grundschule bzw. Mittelschule unterstützt. Werden vor Ort mehr Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, erfolgt nach Möglichkeit eine Zuwei-
sung weiterer Sonderpädagogenstunden. Werden einzelne Förderschwerpunkte durch die
vor Ort in der Profilschule tätige Lehrkraft für Sonderpädagogik fachlich nicht abgedeckt,
kann der MSD mit der entsprechenden Fachrichtung hinzugezogen werden.
Eine Ausnahme hiervon bilden mit dem Profil „Inklusion“ ausgezeichnete
Realschulen und
Gymnasien
. Sie setzen ein jeweils eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept um, bei dem
Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung auf die Vielfalt der Schüle-
rinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ausgerichtet sind.
Hierbei erfahren sie Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.