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Lehrkräfte für Sonderpädagogik, die zugleich Beratungslehrkräfte sind, können in diesem

Entwicklungsprozess eine Führungsrolle übernehmen und durch konzeptionelle Vorarbeiten

sowie als ständige Prozessbegleiter die Akzeptanz des Beratungskonzeptes stärken. Re-

gelmäßige Fortbildungen gewährleisten die kontinuierliche Aktualisierung und Weiterentwick-

lung der eigenen Kompetenzen sowie des Beratungskonzepts. Die öffentliche Darstellung

der Schule gewinnt durch die Verdeutlichung vorhandener Beratungsansätze an Profil. Ein

schulspezifisches Beratungskonzept bildet somit ein Qualitätsmerkmal, wenn es gelingt,

die vorhandenen Beratungsressourcen in der Schule zu analysieren,

ein eigenes schulspezifisches Beratungskonzept zu entwickeln,

alle Beteiligten in dieses Beratungskonzept einzubinden,

das Beratungskonzept in das eigene Schulprogramm zu integrieren,

objektiv und unabhängig von schuleigenen Interessen zu beraten,

die Beratungstätigkeit mit den umliegenden Schulen und außerschulischen Partnern

zu vernetzen

und durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit auf das Beratungsangebot aufmerksam zu

machen.

12.3.5 Beratung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)

Angesichts des erhöhten Beratungsbedarfs wurde mit der Änderung des BayEUG 2012 die

Beratungsaufgabe der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste in Art. 21 ausgeweitet. Hier

heißt es:

2

Mobile Sonderpädagogische Dienste diagnostizieren und fördern die Schülerinnen und

Schüler

, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,

koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräf-

te durch

(Art. 21 Abs. 1 Satz 2 BayEUG).

Beratung richtet sich also nun nicht nur an Eltern und Schüler, sondern auch an Kollegen der

allgemeinen Schule, die in inklusiven Settings unterrichten sowie externe Partner. Das klas-

sische Beratungsgespräch wird ergänzt durch Formen der kollegialen Beratung sowie der

Fortbildung mit dem Ziel des sonderpädagogischen Kompetenztransfers. Die MSD-

Lehrkräfte verfügen über die spezifischen Kenntnisse zu den verschiedenen Behinderungs-

arten bzw. sonderpädagogischen Förderbedarfen aufgrund ihrer Ausbildung zu Lehrkräften

für Sonderpädagogik in einer oder mehreren Fachrichtungen und Erfahrungen in Unterricht,

Diagnostik und Förderplanung. Schwerpunkte der Fortbildungen sind dabei zum einen je

nach aktuellem Bedarf der Schule Informationen über Störungsbilder und Förderansätze in