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12.3.4 Förderzentren als sonderpädagogische Kompetenz- und
Bera-
tungszentren
Um den zunehmenden Bedarf an sonderpädagogischer Beratung einhergehend mit den in-
klusiven Beschulungsmöglichkeiten decken zu können, entwickeln sich gerade die Sonder-
pädagogischen Förderzentren zu sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentren
weiter.
Förderzentren sind nicht mehr nur Lernorte mit eigenen schulischen Angeboten für Schüle-
rinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sondern übernehmen seit vie-
len Jahren zunehmend auch die Funktion der sonderpädagogischen Beratung und Beglei-
tung bei inklusiver Beschulung. Hierzu stehen sie für Eltern und ihre Kinder als ein persönli-
cher und ergebnisoffener Berater hinsichtlich der Auswahl eines individuell geeigneten Lern-
orts zur Seite. Darüber hinaus begleiten sie die getroffene Förderortentscheidung bei inklusi-
ver Beschulung. Die Förderschulen als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik und mit viel
Erfahrung im Umgang mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf stehen den
Beteiligten regelmäßig vor Ort an der Regelschule im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogi-
schen Dienste oder in Form einer Abordnung im Rahmen der durch den Haushalt vorgege-
benen Möglichkeiten zur Verfügung. Die Förderzentren unterstützen die allgemeinen Schu-
len bei der Umsetzung von schulischer Inklusion in mehrfacher Hinsicht:
Eine Lehrkraft für Sonderpädagogik erstellt für die Schülerin bzw. den Schüler einen
Förderdiagnostischen Bericht und berät die unterrichtenden Lehrkräfte bei der Erstel-
lung eines Förderplans im Hinblick auf sonderpädagogische Fördermaßnahmen,
sie berät die Lehrkräfte der allgemeinen Schule hinsichtlich der didaktisch-
methodischen Gestaltung inklusiven Unterrichts unter Berücksichtigung der Hetero-
genität der Schulklasse und der behinderungsspezifischen bzw. sonderpädagogi-
schen Förderbedürfnisse und
sie berät Schüler, Eltern und Lehrer hinsichtlich der Möglichkeiten des lernzielglei-
chen und -differenten Lernens und individueller Möglichkeiten der Leistungsbewer-
tung
Die Beratung durch die Förderzentren ist von ihrem Selbstverständnis her ergebnisoffen und
neutral und geht über Fragestellungen der eigenen Schule bzw. Schulart hinaus. Eine Inan-
spruchnahme von dieser Beratung erfolgt immer freiwillig und vertraulich und setzt die Wah-
rung datenschutzrechtlicher Bestimmungen voraus. Alle Mitarbeiter dieser Beratung besitzen
sowohl eine qualitativ hochwertige sonderpädagogische Fachlichkeit als auch grundlegende
beraterische Fähigkeiten.
Die Weiterentwicklung der Förderzentren zu sonderpädagogischen Beratungszentren erfor-
dert im Rahmen des Schulentwicklungsprozesses die Erarbeitung eines Beratungskonzepts.