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12.3.3 Staatliche Schulberatungsstellen

Die staatliche Schulberatung in Bayern bietet Schülern, Eltern und Lehrkräften bei pädagogi-

schen Fragen qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen vor Ort. Auf regionaler Ebene gibt

es darüber hinaus staatliche Schulberatungsstellen als neutrale und schulartübergreifend ar-

beitende regionale Beratungsstellen, die alle Regierungsbezirke abdecken.

An jeder staatli-

chen Schulberatungsstelle sind Ansprechpartner für Inklusion benannt

, damit ratsu-

chenden Erziehungsberechtigten und Lehrkräften die rasche Kontaktaufnahme erleichtert

wird; kompetente Ansprechpartner sind aber alle an den staatlichen Schulberatungsstellen

tätigen Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen (Beratungsfachkräfte) aus den verschie-

denen Schularten. Sie können gerade in schwierigen Fällen bzw. in Zweifelsfällen eine neut-

rale Instanz für Ratsuchende bei pädagogischen Fragen sein, indem sie selbst diagnostizie-

ren (ggf. in Kooperation mit den Fachkräften der MSD) oder anhand der bereits gewonnenen

Unterlagen die Erziehungsberechtigten bei Einschulungs- und Schullaufbahnfragen beraten.

Sie können zu „Runden Tischen“ beigezogen oder im Vorfeld eingeschaltet werden, Modera-

tion bei Konflikten zwischen Erziehungsberechtigten und Schule sowie Zusammenarbeit mit

pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachdiensten leisten. Ferner verfügen

die staatlichen Schulberatungsstellen durch eine Vielzahl von Kontakten zu externen Partnern

und durch die jährlichen Dienstbesprechungen mit den Beratungslehrkräften und Schulpsy-

chologen der Schulen über beratungsrelevante Netzwerke.

Die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen verfügen dabei über verschiedene beratungs-

relevante Zusatzqualifikationen. Die Mitarbeiter verstehen sich als Experten für Fragen des

Schulsystems und für pädagogisch-psychologische Problemstellungen. Sie arbeiten auf der

Basis wissenschaftlicher Theorien und Modelle und achten dabei kontinuierlich auf ihre Kom-

petenzsicherung und Qualitätsentwicklung. Dabei beachten sie die Freiwilligkeit und Selbst-

bestimmung der Ratsuchenden, geben Hilfe zur Selbsthilfe und sind stets um Unabhängigkeit,

Unvoreingenommenheit und Ergebnisoffenheit bemüht. Sie vertreten alle Schularten und ar-

beiten neutral im Sinne von unabhängig von einer bestimmten Schule oder Schulart. Die Be-

ratungslehrkräfte und Schulpsychologen arbeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch mit au-

ßerschulischen Beratungseinrichtungen zusammen. Sie beraten

Eltern, Schülerinnen und Schüler bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltens-

problemen und schulischen Konflikten, besonderen Begabungen, Fragen zur Schul-

laufbahn und zur Studien- und Berufswahlorientierung sowie bei der Suche nach au-

ßerschulischer Beratung und Unterstützung.