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der Regelschule durch ihre Lehrkräfte im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) zur

Verfügung. Darüber hinaus können die Schulaufsichten in der Beratung bei herausragenden

und komplizierten Einzel- bzw. Konfliktfällen als Mediator tätig werden.

Für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen sollen überörtliche, neutrale, interdis-

ziplinäre und vernetzte Beratungsangebote an Schulämtern („Inklusionsberatung am Schul-

amt“) als zusätzliche, regional kompetente Ansprechpartner fungieren. Durch die Vernetzung

mit der Jugend- und Eingliederungshilfe sowie den kommunalen Sachaufwandsträgern wird

das Beratungsangebot in der Region intensiviert. Es ist damit möglichst nah an den Betroffe-

nen und den beteiligten kommunalen Stellen verortet.

Die jeweiligen Aufgabengebiete und Schwerpunktsetzungen der einzelnen Beratungsange-

bote werden nun nachfolgend im Einzelnen aufgezeigt.

12.3.1 Lehrkräfte und Klassenlehrkräfte einer Schülerin / eines Schülers

Erste Ansprechpartner in Bildungs- und Erziehungsangelegenheiten sind immer die Lehrkräf-

te, insbesondere die Klassenlehrkräfte eines Kindes. Beratung ist fester Bestandteil des ge-

setzlichen Unterrichts- und Erziehungsauftrags aller Lehrkräfte. So heißt es in Art. 78

BayEUG:

1

Jede Schule und jede

Lehrkraft hat die Aufgabe

, die Erziehungsberechtigten und die

Schülerinnen und Schüler in Fragen der Schullaufbahn

zu

beraten

und ihnen bei der

Wahl der Bildungsmöglichkeiten

entsprechend den Anlagen und Fähigkeiten des Ein-

zelnen zu helfen.

2

Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Bera-

tungslehrkräfte und Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bestellt. (Art. 78

BayEUG)

Die Beratung von Schülern und deren Eltern ist somit Aufgabe jeder Schule und jeder Lehr-

kraft. In schwierigeren Fällen stehen an jeder Schule eine Beratungslehrkraft sowie ein für

die Schule zuständiger Schulpsychologe zur Verfügung.

12.3.2 Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen

„Beratungslehrkräfte

gibt es an allen Schulen. Sie beraten Schüler und Eltern zum Beispiel

bei der Wahl der Schullaufbahn,

bei der Wahl von Fächern und Ausbildungsrichtungen innerhalb einer Schullaufbahn,

über die Möglichkeit, innerhalb einer Schulart von einer Ausbildungsrichtung in eine

andere zu wechseln,

bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll oder

bei der Vorbereitung auf die Berufs- oder Studienwahl.