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der Regelschule durch ihre Lehrkräfte im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) zur
Verfügung. Darüber hinaus können die Schulaufsichten in der Beratung bei herausragenden
und komplizierten Einzel- bzw. Konfliktfällen als Mediator tätig werden.
Für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen sollen überörtliche, neutrale, interdis-
ziplinäre und vernetzte Beratungsangebote an Schulämtern („Inklusionsberatung am Schul-
amt“) als zusätzliche, regional kompetente Ansprechpartner fungieren. Durch die Vernetzung
mit der Jugend- und Eingliederungshilfe sowie den kommunalen Sachaufwandsträgern wird
das Beratungsangebot in der Region intensiviert. Es ist damit möglichst nah an den Betroffe-
nen und den beteiligten kommunalen Stellen verortet.
Die jeweiligen Aufgabengebiete und Schwerpunktsetzungen der einzelnen Beratungsange-
bote werden nun nachfolgend im Einzelnen aufgezeigt.
12.3.1 Lehrkräfte und Klassenlehrkräfte einer Schülerin / eines Schülers
Erste Ansprechpartner in Bildungs- und Erziehungsangelegenheiten sind immer die Lehrkräf-
te, insbesondere die Klassenlehrkräfte eines Kindes. Beratung ist fester Bestandteil des ge-
setzlichen Unterrichts- und Erziehungsauftrags aller Lehrkräfte. So heißt es in Art. 78
BayEUG:
1
Jede Schule und jede
Lehrkraft hat die Aufgabe
, die Erziehungsberechtigten und die
Schülerinnen und Schüler in Fragen der Schullaufbahn
zu
beraten
und ihnen bei der
Wahl der Bildungsmöglichkeiten
entsprechend den Anlagen und Fähigkeiten des Ein-
zelnen zu helfen.
2
Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Bera-
tungslehrkräfte und Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bestellt. (Art. 78
BayEUG)
Die Beratung von Schülern und deren Eltern ist somit Aufgabe jeder Schule und jeder Lehr-
kraft. In schwierigeren Fällen stehen an jeder Schule eine Beratungslehrkraft sowie ein für
die Schule zuständiger Schulpsychologe zur Verfügung.
12.3.2 Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
„Beratungslehrkräfte
gibt es an allen Schulen. Sie beraten Schüler und Eltern zum Beispiel
bei der Wahl der Schullaufbahn,
bei der Wahl von Fächern und Ausbildungsrichtungen innerhalb einer Schullaufbahn,
über die Möglichkeit, innerhalb einer Schulart von einer Ausbildungsrichtung in eine
andere zu wechseln,
bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll oder
bei der Vorbereitung auf die Berufs- oder Studienwahl.