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baren Abständen revidierbar. Um die Erziehungsberechtigten in der verantwortungsvollen

Entscheidungsfindung zu unterstützen, wurde in Art. 41 Abs. 3 BayEUG ergänzt:

1

Die Erziehungsberechtigten eines Kindes mit festgestelltem oder vermutetem sonderpä-

dagogischem Förderbedarf sollen sich rechtzeitig über die möglichen schulischen Lernorte

an einer schulischen Beratungsstelle informieren.

2

Zu der Beratung können weitere Per-

sonen, z.B. der Schulen, der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste sowie der Sozial-

oder Jugendhilfe, beigezogen werden (Art. 41 Abs. 3 BayEUG).

Hierzu wurde das schulische Beratungssystem in den letzten Jahren zunehmend ausgebaut.

12.3 Das Beratungsangebot in der Schule

Derzeit stehen folgende schulische Beratungsangebote zur Verfügung:

Alle Lehrkräfte, insbesondere die Klassenlehrkräfte der Schülerin / des Schülers und

Verantwortliche in den Schulleitungen

Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen

Staatliche Schulberatungsstellen

Förderzentren als sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentren

Mobile Sonderpädagogische Dienste

Inklusionsberatung am Schulamt (Bereich Grund-, Mittel- und Förderschulen)

Schulaufsicht

Ein außerschulisches Unterstützungsangebot erfolgt durch die

Externe Schulberatungssysteme ISEB und SCIB und die

Kooperation von Schule und Jugendhilfe, v.a. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Durch dieses vielfältige Beratungssystem ist eine situationsgerechte Beratung der Erzie-

hungsberechtigten gewährleistet. Die Schulen vor Ort, insbesondere die Sprengelschulen im

Regelschulbereich und im Förderschulbereich sind meist die unmittelbaren und ersten An-

sprechpartner für die Eltern. Die an den Schulen tätigen Beratungsfachkräfte (Schulpsycho-

logen und Beratungslehrkräfte) sind fachliche Ansprechpartner für Fragen der Schullauf-

bahngestaltung und für pädagogisch-psychologische und psychologische Beratung und

vermitteln Kontakte zu außerschulischen Beratungseinrichtungen. Sie sind schulartübergrei-

fend durch regelmäßige verpflichtende Dienstbesprechungen der neun staatlichen Schulbe-

ratungsstellen vernetzt. Letztere bieten auch direkt eine neutrale, schulartübergreifende Be-

ratung an. Die Förderschulen als Kompetenzzentren im Bereich der Sonderpädagogik und

mit viel Erfahrung im Umgang mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf

verfügen über Beratungsangebote und stehen den Beteiligten regelmäßig auch vor Ort an