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baren Abständen revidierbar. Um die Erziehungsberechtigten in der verantwortungsvollen
Entscheidungsfindung zu unterstützen, wurde in Art. 41 Abs. 3 BayEUG ergänzt:
1
Die Erziehungsberechtigten eines Kindes mit festgestelltem oder vermutetem sonderpä-
dagogischem Förderbedarf sollen sich rechtzeitig über die möglichen schulischen Lernorte
an einer schulischen Beratungsstelle informieren.
2
Zu der Beratung können weitere Per-
sonen, z.B. der Schulen, der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste sowie der Sozial-
oder Jugendhilfe, beigezogen werden (Art. 41 Abs. 3 BayEUG).
Hierzu wurde das schulische Beratungssystem in den letzten Jahren zunehmend ausgebaut.
12.3 Das Beratungsangebot in der Schule
Derzeit stehen folgende schulische Beratungsangebote zur Verfügung:
Alle Lehrkräfte, insbesondere die Klassenlehrkräfte der Schülerin / des Schülers und
Verantwortliche in den Schulleitungen
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
Staatliche Schulberatungsstellen
Förderzentren als sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentren
Mobile Sonderpädagogische Dienste
Inklusionsberatung am Schulamt (Bereich Grund-, Mittel- und Förderschulen)
Schulaufsicht
Ein außerschulisches Unterstützungsangebot erfolgt durch die
Externe Schulberatungssysteme ISEB und SCIB und die
Kooperation von Schule und Jugendhilfe, v.a. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Durch dieses vielfältige Beratungssystem ist eine situationsgerechte Beratung der Erzie-
hungsberechtigten gewährleistet. Die Schulen vor Ort, insbesondere die Sprengelschulen im
Regelschulbereich und im Förderschulbereich sind meist die unmittelbaren und ersten An-
sprechpartner für die Eltern. Die an den Schulen tätigen Beratungsfachkräfte (Schulpsycho-
logen und Beratungslehrkräfte) sind fachliche Ansprechpartner für Fragen der Schullauf-
bahngestaltung und für pädagogisch-psychologische und psychologische Beratung und
vermitteln Kontakte zu außerschulischen Beratungseinrichtungen. Sie sind schulartübergrei-
fend durch regelmäßige verpflichtende Dienstbesprechungen der neun staatlichen Schulbe-
ratungsstellen vernetzt. Letztere bieten auch direkt eine neutrale, schulartübergreifende Be-
ratung an. Die Förderschulen als Kompetenzzentren im Bereich der Sonderpädagogik und
mit viel Erfahrung im Umgang mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf
verfügen über Beratungsangebote und stehen den Beteiligten regelmäßig auch vor Ort an