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Zusammenfassung
Mit der Änderung des BayEUG zum 01. August 2011 wurde das Entscheidungsrecht
der Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf hinsichtlich des Ortes der Beschulung ihres Kindes erneut ge-
stärkt (Art. 41 Abs. 1 BayEUG). Die Wahl des bestmöglichen Förderortes stellt die
Erziehungsberechtigten vor eine große Aufgabe. Das breit gefächerte schulische
Beratungssystem soll die Eltern in dieser Entscheidungsfindung unterstützen. Schu-
lische Beratung im Hinblick auf Fragen der Inklusion finden Eltern derzeit bei folgen-
den Ansprechpartnern bzw. Einrichtungen:
Alle Lehrkräfte, insbesondere die Klassenlehrkräfte der Schülerin / des Schü-
lers
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
Staatliche Schulberatungsstellen
Förderzentren als sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentren
Mobile Sonderpädagogische Dienste
12. Beratung bei schulischer Inklusion