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Zusammenfassung

Mit der Änderung des BayEUG zum 01. August 2011 wurde das Entscheidungsrecht

der Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogi-

schem Förderbedarf hinsichtlich des Ortes der Beschulung ihres Kindes erneut ge-

stärkt (Art. 41 Abs. 1 BayEUG). Die Wahl des bestmöglichen Förderortes stellt die

Erziehungsberechtigten vor eine große Aufgabe. Das breit gefächerte schulische

Beratungssystem soll die Eltern in dieser Entscheidungsfindung unterstützen. Schu-

lische Beratung im Hinblick auf Fragen der Inklusion finden Eltern derzeit bei folgen-

den Ansprechpartnern bzw. Einrichtungen:

Alle Lehrkräfte, insbesondere die Klassenlehrkräfte der Schülerin / des Schü-

lers

Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen

Staatliche Schulberatungsstellen

Förderzentren als sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentren

Mobile Sonderpädagogische Dienste

12. Beratung bei schulischer Inklusion