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Für die Zielgruppe müssen in allgemeinen Berufsschulen/Berufsfachschulen entsprechende
Beschulungs-/Förderkonzepte vorhanden sein. Durch eine intensive Zusammenarbeit aller
beruflichen Schulen werden Konzepte zur Beschulung/Förderung bestimmter Berufe bzw.
Berufsgruppen erarbeitet, die als Pilotmodelle erprobt und nach erfolgreichem Verlauf in die
Fläche gebracht werden.
Dies beinhaltet insbesondere
die Erarbeitung und Erprobung von organisatorischen, personellen und den Unterricht
betreffenden Maßnahmen,
eine Auswahl und Erprobung geeigneter Instrumente zur Einschätzung des Förderbe-
darfs,
die Konzipierung spezifischer didaktisch-methodischer Vorgehensweisen
und die Entwicklung von Best-Practice-Beispielen.
Eine zentrale Rolle spielt hierbei zum einen die Qualifizierung der Lehrerschaft an den all-
gemeinen Berufsschulen/Berufsfachschulen (Förderkompetenz) sowie die berufsfachliche
Qualifizierung der Lehrkräfte für Sonderpädagogik an den Berufsschulen zur sonderpädago-
gischen Förderung, zum anderen die enge Kooperation und das „Zusammenwachsen“ bei-
der Schultypen. Flankierend soll die Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft intensiviert
werden.
Erfolgsindikatoren
Insgesamt wird erwartet, dass
1. die Sozialkompetenz der beteiligten Schülerinnen und Schüler erhöht wird,
2. die Kompetenzen der beteiligten Lehrkräfte (bzw. der kooperierenden Schulen) in den
Bereichen Diagnose-, Förder- und Fachkompetenz ausgebaut werden und somit die Un-
terrichtsqualität sowie die Lehrerzufriedenheit zunehmen,
3. die Abbruchquote der Schülerinnen und Schüler an den beteiligten Schulen rückläufig ist,
4. Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz (JoA) an den beteiligten Berufsschulen zur sonder-
pädagogischen Förderung in größerem Umfang eine Beschulung in vollzeitschulischen,
zielgruppenspezifischen Berufsvorbereitungsmaßnahmen (z.B. BVJ) ermöglicht werden
kann und
5. die Anzahl an Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine duale
Ausbildung bzw. eine Ausbildung an einer allgemeinen Berufsfachschule aufnehmen,
steigt.
6. sowohl die allgemeinen Berufsschulen und Berufsfachschulen als auch die Berufsschu-
len zur sonderpädagogischen Förderung zunehmend zu inklusiven Lernorten werden,