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3. Die Wirtschaft soll noch stärker gewonnen werden, Jugendliche mit sonderpädagogi-

schem Förderbedarf – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – in betriebliche Qualifikationspro-

zesse einzubinden.

Auswirkungen

Die UN-Behindertenrechtskonvention wird umgesetzt, die Teilhabe von Personen mit

Behinderungen ermöglicht und ein Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe geleistet.

Dringend benötigte Fachkräfte werden auch aus bisher zu wenig beachteten Personen-

gruppen rekrutiert.

Die Volkswirtschaft erfährt eine finanzielle Entlastung durch zunehmenden Zugang zum

ersten Arbeitsmarkt (weniger prekäre Arbeitsverhältnisse).

Die „Förderkompetenz“ der Lehrkräfte der allgemeinen Berufsschule und Berufsfach-

schule wird gestärkt. Maßnahmen zur individuellen Schülerförderung können somit noch

zielgerichteter angeboten und Ausbildungsabbrüche können verhindert werden.

Des Weiteren kann durch gezielte, individuelle Unterstützung aller Schülerinnen und

Schüler sowohl ein höheres fachliches als auch ein höheres allgemeines Kompetenzni-

veau (z. B. Personal- oder Sozialkompetenz) erreicht werden. Das heißt, auch die nicht

behinderten, leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler profitieren von den indivi-

duellen Fördermaßnahmen.

Die differenzierten Qualifizierungsangebote im Bereich der Berufsvorbereitung

(z. B. BVJ und BIJ) der allgemeinen Berufsschule sollen auch für Schülerinnen und

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugänglich gemacht werden, da Teil-

nehmerinnen und Teilnehmer dieser Qualifizierungsangebote deutlich häufiger eine (dua-

le) Ausbildung aufnehmen als Schülerinnen und Schüler der JoA-Klassen (Jugendliche

ohne Ausbildungsplatz). Dies gilt insbesondere für Jugendliche ohne Schulabschluss, da

mit diesen Bildungsangeboten ein erfolgreicher Abschluss der Mittelschule erworben

werden kann.

Projektbeschreibung

Zielgruppe

sind Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den

Förderschwerpunkten Lernen und/oder emotionale und soziale Entwicklung. Der Wahlfreiheit

der Erziehungsberechtigten beziehungsweise der Schülerinnen und Schüler der Zielgruppe

hinsichtlich der besuchten Schulart muss an den beruflichen Schulen noch mehr Rechnung

getragen werden. Berufliche Schulen müssen in der Lage sein, Schülerinnen und Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf in die herkömmlichen Klassen aufzunehmen. Modelle

hierzu sollen durch das hier beschriebene Projekt entwickelt und erprobt werden.