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rung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf an der beruflichen Bildung – mit dem Ziel

einer Erwerbstätigkeit und dem Zugang zum ersten Arbeitsmarkt – ist dabei oberste Prämis-

se.

11.1 Schulversuch „Inklusive berufliche Bildung in Bayern“

Um tragfähige Rahmenbedingungen für das gemeinsame Lernen und Leben von Jugendli-

chen bzw. jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderung beziehungsweise mit und ohne

sonderpädagogischem Förderbedarf auszuloten, wurde im Schuljahr 2012/2013 der Schul-

versuch „

Inklusive berufliche Bildung in Bayern“

gestartet. Dieser Schulversuch wird in Ko-

operation der Stiftung Bildungspakt Bayern und des Bayerischen Staatsministeriums für Bil-

dung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in einer Laufzeit von vier Schuljahren durchgeführt

(weitere Informationen unter

www.bildungspakt-bayern.de)

.

Projektziele

Vor der oben geschilderten Ausgangssituation soll allen Jugendlichen mit erhöhtem Förder-

bedarf im Förderschwerpunkt Lernen und/oder emotionale und soziale Entwicklung in Ab-

hängigkeit von ihren persönlichen Möglichkeiten der Weg in eine berufliche Qualifizierungs-

maßnahme eröffnet werden, indem sie auch an den allgemeinen Berufsschulen sowie Be-

rufsfachschulen noch stärker als bisher individuell gefördert werden. Dadurch sollen auch

Ausbildungsabbrüche vermieden werden.

Hierzu sind für die beruflichen Schulen in Bayern folgende Etappenziele anvisiert:

1. Für Schülerinnen und Schüler

mit sonderpädagogischem Förderbedarf

(Förderschwer-

punkt Lernen und/oder emotionale und soziale Entwicklung), die einen regulären Berufs-

abschluss anstreben und sich für den Besuch einer allgemeinen Berufsschu-

le/Berufsfachschule entscheiden, werden entsprechende Bedingungen an den allgemei-

nen Berufsschulen/Berufsfachschulen geschaffen, damit sie ihr Ziel erreichen können.

2. Die allgemeine Berufsschule/Berufsfachschule bietet entsprechende Unterstützungs-

maßnahmen an. Diese Aufgabe wird sie in Kooperation mit der Berufsschule zur sonder-

pädagogischen Förderung wahrnehmen.

Diese Ziele werden unter folgenden

Bedingungen

verfolgt:

1. Die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung und allgemeinen Berufsschu-

len/Berufsfachsschulen werden zu inklusiven Lernorten.

2. Alle beruflichen Schulen – vorrangig die Berufsschulen – müssen stärker als bisher mit-

einander kooperieren. Alle Beteiligten sollen ihre jeweilige Kompetenz anerkennen und

einbringen.