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rung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf an der beruflichen Bildung – mit dem Ziel
einer Erwerbstätigkeit und dem Zugang zum ersten Arbeitsmarkt – ist dabei oberste Prämis-
se.
11.1 Schulversuch „Inklusive berufliche Bildung in Bayern“
Um tragfähige Rahmenbedingungen für das gemeinsame Lernen und Leben von Jugendli-
chen bzw. jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderung beziehungsweise mit und ohne
sonderpädagogischem Förderbedarf auszuloten, wurde im Schuljahr 2012/2013 der Schul-
versuch „
Inklusive berufliche Bildung in Bayern“
gestartet. Dieser Schulversuch wird in Ko-
operation der Stiftung Bildungspakt Bayern und des Bayerischen Staatsministeriums für Bil-
dung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in einer Laufzeit von vier Schuljahren durchgeführt
(weitere Informationen unter
www.bildungspakt-bayern.de).
Projektziele
Vor der oben geschilderten Ausgangssituation soll allen Jugendlichen mit erhöhtem Förder-
bedarf im Förderschwerpunkt Lernen und/oder emotionale und soziale Entwicklung in Ab-
hängigkeit von ihren persönlichen Möglichkeiten der Weg in eine berufliche Qualifizierungs-
maßnahme eröffnet werden, indem sie auch an den allgemeinen Berufsschulen sowie Be-
rufsfachschulen noch stärker als bisher individuell gefördert werden. Dadurch sollen auch
Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
Hierzu sind für die beruflichen Schulen in Bayern folgende Etappenziele anvisiert:
1. Für Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf
(Förderschwer-
punkt Lernen und/oder emotionale und soziale Entwicklung), die einen regulären Berufs-
abschluss anstreben und sich für den Besuch einer allgemeinen Berufsschu-
le/Berufsfachschule entscheiden, werden entsprechende Bedingungen an den allgemei-
nen Berufsschulen/Berufsfachschulen geschaffen, damit sie ihr Ziel erreichen können.
2. Die allgemeine Berufsschule/Berufsfachschule bietet entsprechende Unterstützungs-
maßnahmen an. Diese Aufgabe wird sie in Kooperation mit der Berufsschule zur sonder-
pädagogischen Förderung wahrnehmen.
Diese Ziele werden unter folgenden
Bedingungen
verfolgt:
1. Die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung und allgemeinen Berufsschu-
len/Berufsfachsschulen werden zu inklusiven Lernorten.
2. Alle beruflichen Schulen – vorrangig die Berufsschulen – müssen stärker als bisher mit-
einander kooperieren. Alle Beteiligten sollen ihre jeweilige Kompetenz anerkennen und
einbringen.