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11. Inklusive Perspektiven der beruflichen Schulen
Zusammenfassung
Basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention wird das Recht auf schulische Inklusion
in Bayern zukünftig auch an beruflichen Schulen umgesetzt. Ziel ist dabei nicht nur die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der
beruflichen Bildung, sondern vielmehr der chancengleiche Zugang zum ersten Arbeitsmarkt
im Sinne der erfolgreichen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Zur Erprobung verschiedener Formen des gemeinsamen Lernens von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an beruflichen Schu-
len wurde im Schuljahr 2012/2013 der Schulversuch
Inklusive berufliche Bildung in Bayern
gestartet. Dieser Schulversuch wird in Kooperation der Stiftung Bildungspakt Bayern und des
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in einer
Laufzeit von vier Schuljahren durchgeführt. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und/oder emotio-
nale und soziale Entwicklung.
Ziele dieses Schulversuchs sind die Entwicklung geeigneter
organisatorischer und personeller Rahmenbedingungen, die Erprobung geeigneter Diagno-
seinstrumente, die Konzipierung spezifischer didaktisch-methodischer Vorgehensweisen und
die Etablierung von Best-Practice-Beispielen. So sollen sich die allgemeinen Berufsschulen
und die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung zukünftig zu inklusiven Lernor-
ten weiterentwickeln und einen inklusiven Übergang in das Arbeitsleben grundlegen.
Einführung
Das von der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschriebe-
ne Recht auf ein inklusives Bildungssystem wird in Bayern zukünftig auch an beruflichen
Schulen realisiert. Langfristig soll das gemeinsame Lernen und Leben von Jugendlichen
bzw. jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderung beziehungsweise mit und ohne son-
derpädagogischem Förderbedarf, unter Berücksichtigung des Wahlrechts der Betroffenen
und der Eltern, zur Selbstverständlichkeit werden. Die Teilhabe von Menschen mit Behinde-