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11. Inklusive Perspektiven der beruflichen Schulen

Zusammenfassung

Basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention wird das Recht auf schulische Inklusion

in Bayern zukünftig auch an beruflichen Schulen umgesetzt. Ziel ist dabei nicht nur die

gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der

beruflichen Bildung, sondern vielmehr der chancengleiche Zugang zum ersten Arbeitsmarkt

im Sinne der erfolgreichen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Zur Erprobung verschiedener Formen des gemeinsamen Lernens von Jugendlichen und

jungen Erwachsenen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an beruflichen Schu-

len wurde im Schuljahr 2012/2013 der Schulversuch

Inklusive berufliche Bildung in Bayern

gestartet. Dieser Schulversuch wird in Kooperation der Stiftung Bildungspakt Bayern und des

Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in einer

Laufzeit von vier Schuljahren durchgeführt. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und/oder emotio-

nale und soziale Entwicklung.

Ziele dieses Schulversuchs sind die Entwicklung geeigneter

organisatorischer und personeller Rahmenbedingungen, die Erprobung geeigneter Diagno-

seinstrumente, die Konzipierung spezifischer didaktisch-methodischer Vorgehensweisen und

die Etablierung von Best-Practice-Beispielen. So sollen sich die allgemeinen Berufsschulen

und die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung zukünftig zu inklusiven Lernor-

ten weiterentwickeln und einen inklusiven Übergang in das Arbeitsleben grundlegen.

Einführung

Das von der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschriebe-

ne Recht auf ein inklusives Bildungssystem wird in Bayern zukünftig auch an beruflichen

Schulen realisiert. Langfristig soll das gemeinsame Lernen und Leben von Jugendlichen

bzw. jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderung beziehungsweise mit und ohne son-

derpädagogischem Förderbedarf, unter Berücksichtigung des Wahlrechts der Betroffenen

und der Eltern, zur Selbstverständlichkeit werden. Die Teilhabe von Menschen mit Behinde-