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Während in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Se-

hen, Hören und geistige Entwicklung die Schulbegleitung in Verantwortung der Ein-

gliederungshilfe der Bezirke liegt, fällt die Schulbegleitung im Förderschwerpunkt

emotionale und soziale Entwicklung bzw. bei einer vorliegenden oder drohenden

seelischen Behinderung in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Jugendamts

des Landkreises, an das auch der Antrag zu richten ist. Dem Antrag muss eine Stel-

lungnahme der Schule beigefügt sein, die beschreibt, in welchem Umfang das Kind

eine Schulbegleitung benötigt.

9.6 Serviceteil

Weitere Auskünfte zu den inklusiven Perspektiven der Realschule finden Sie unter:

www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/inklusion

Ansprechpartner:

MR Konrad Huber MPhil

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Konrad.Huber@stmbw.bayern.de

089/2186-2542