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Klasse der allgemeinen Schule – hier Realschule – zusammenarbeitet (vgl. Kap. A/4.). Die

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bleiben Schüler der För-

derschule. Bei der Umsetzung bedarf es einer engen Abstimmung zwischen der Förderschu-

le und der jeweiligen Realschule, wobei die Zustimmung der beteiligten Schulen und Schul-

aufwandsträger erforderlich ist. Der Elternbeirat ist anzuhören.

9.3 Realschulen mit dem Profil Inklusion

Um Unterricht und Schulleben so zu gestalten, dass sie auf die Vielfalt aller Schülerinnen

und Schüler – ob mit oder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf – ausgerichtet sind,

haben sich zudem im Schuljahr 2012/13 einige Realschulen – meist in Kooperation mit einer

Förderschule – auf den Weg gemacht, im Rahmen der Inklusion spezielle Bildungs- und Er-

ziehungskonzepte für die Realschulen zu entwickeln und zu erproben.

Realschulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ setzen auf der Grundlage eines gemeinsamen

Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung im

Rahmen des Artikels 41 Absatz 1 und 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs-

und Unterrichtswesen für alle Realschülerinnen und Realschüler um.

Für den Erwerb des Schulprofils „Inklusion“ gelten folgende Voraussetzungen:

► Vorlage eines Bildungs- und Erziehungskonzepts, das von der Schulfamilie insge-

samt getragen wird;

► Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf;

► Starke Gewichtung des Themas Inklusion im Schulentwicklungsprozess;

Für die Beantragung des Schulprofils „Inklusion“ ist die Zustimmung des Sachaufwandsträ-

gers einzuholen sowie das Einvernehmen mit dem Schulforum und dem Elternbeirat herzu-

stellen. Die Genehmigung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und

Kultus, Wissenschaft und Kunst. Anträge sind auf dem Dienstweg über die Dienststelle des

jeweiligen Ministerialbeauftragten bis jeweils 1. April einzureichen. Die Ministerialbeauftrag-

ten sind gebeten, die Anträge der Schulen mit einer Stellungnahme bis 1. Mai an das

Staatsministerium weiterzuleiten.

Folgende Realschulen haben das Schulprofil Inklusion bereits erworben (Stand: Schuljahr

2015/16):

Marieluise-Fleißer-Realschule, München

Imma-Mack-Realschule, Eching

Paul-Winter-Schule Staatliche Realschule für Knaben, Neuburg a.d.Donau

Dientzenhofer-Schule Staatliche Realschule, Brannenburg