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tätig, bevor außerschulische Partner eingeschaltet werden. Indem Schüler und ihre Interakti-

onspartner (Klasse, Lehrkräfte, Eltern) in einer kontinuierlichen Begleitung unterstützt wer-

den, Wege zur Problemlösung zu finden, soll das Auftreten massiver Beeinträchtigungen

schulischer Prozesse durch auffälliges und unangemessenes Verhalten verhindert werden.

Nach Möglichkeit steht dieses Angebot an jedem Unterrichtstag zwei Stunden zur Verfü-

gung.

Kooperationsklassen:

Kooperationsklassen stehen nicht nur Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Sprache

und Lernen, sondern auch Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich emotiona-

le und soziale Entwicklung als schulisches Angebot zur Verfügung. Eine Lehrkraft für Son-

derpädagogik leistet die entsprechende sonderpädagogische Förderung im Rahmen des

MSD mit mehreren Stunden pro Woche.

Sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen (SFK):

Hier werden Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem sozial-emotionalen Förderbedarf in

Kooperation von Schule und Jugendhilfe in Kleinklassen mit Ganztagsbetreuung und sozial-

pädagogischer sowie therapeutischer Unterstützung entsprechend ihren individuellen Be-

dürfnissen jahrgangsstufenübergreifend unterrichtet.

Therapieunterricht als Stabilisierungsmaßnahme (§ 39 VSO-F):

Schüler mit einem sehr hohen Förderbedarf im emotional-sozialen und psychischen Bereich,

die dauerhaft oder zeitweise nicht am Klassenunterricht teilnehmen bzw. dort nicht hinrei-

chend gefördert werden, können statt des stundenplanmäßigen Unterrichts am einem son-

derpädagogischen Therapieunterricht teilnehmen (gem. §39 VSO-F). Ziel ist eine Stabilisie-

rung der Schüler durch Förderung emotional-sozialer Kompetenzen in Einzel- und später

Kleingruppenförderung, um die erfolgreiche Teilnahme am Klassenunterricht wieder zu er-

möglichen. Bei Bedarf bieten Förderschulen aller Förderschwerpunkte im Rahmen der haus-

halterischen Möglichkeiten diesen Therapieunterricht an. Die sonderpädagogische Förde-

rung wird hier in enger Vernetzung und Mitverantwortung der Kinder- und Jugendpsychiatrie

und der Jugendhilfe gestaltet.

Erziehungs-Kompetenz-Teams:

Die Erziehungs-Kompetenz-Teams implementieren bewährte und neue Modelle zu Unter-

richt und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in der emotionalen und

sozialen Entwicklung sowohl an Förderschulen als auch an allgemeinen Schulen. Bausteine

der Kompetenzentwicklung sind u.a. sonderpädagogische Diagnostik, Förderung, Präven-