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Mit Bezug auf den Beschluss des Bayerischen Landtags vom Juli 2013, auch Förderschulen
mit dem Profil Inklusion auszustatten, legt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst nach eingehenden Beratungen mit dem Wissenschaftlichen
Beirat „Inklusion“, der Interfraktionellen Arbeitsgruppe „Inklusion“ des Bayerischen Landtags
und der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Frau Badura, im Juli
2014 das Konzept „Profilbildung inklusive Schule für Förderschulen“ vor. Dieses Konzept ist
die Grundlage für die Beantragung und Verleihung des Profils „Inklusion“ an Förderschulen.
Im Förderschulbereich ist es besonders bedeutsam, den Anforderungen der UN-Konvention
mit dem Anspruch inklusiver Bildung durch inklusive Schulentwicklung über die Schule hin-
aus gerecht zu werden. Daher gilt es bei der Beantragung des Profils, in der Schulfamilie
einen Konsens hinsichtlich folgender Leitziele bzw. Fragen und inhaltlicher Kriterien im Hin-
blick auf die inklusive Ausrichtung der Schule herbeizuführen.
Ziele für die inklusive Schulentwicklung:
Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen För-
derbedarf ist unter Berücksichtigung der hohen Fachlichkeit der Sonderpädagogik im
Sinne der Inklusionsentwicklung eine wesentliche Aufgabe.
Der Leitfaden „Profilbildung inklusive Schule“ des Wissenschaftlichen Beirats Inklusi-
on bildet dabei die Grundlage.
Das Zusammenwirken der Fachlichkeit der für die Inklusionsentwicklung ver-
schiedensten Professionen/Institutionen wird grundgelegt und weiterentwickelt.
Motto: „Inklusion als gelebte Normalität im gemeinsamen Leben und Lernen“
Folgende Fragen bzw. inhaltliche Kriterien sollen dabei zu Grunde gelegt werden:
-
Spielt der gemeinsame Unterricht im Schulkonzept und Schulleben bereits eine we-
sentliche Rolle?
-
Welche Inhalte des Leitfadens „Profilbildung inklusive Schule“ wurden bisher an der
Schule deutlich erkennbar umgesetzt?
-
Gibt es weitere, interessante Entwicklungen, die ausgehend von der Förderschule
oder gemeinsam mit anderen Schulen initiiert wurden, die in den bisherigen Fragen
nicht abgebildet werden?
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Überwiegt bei Partnerklassen der Umfang des gemeinsamen Unterrichts für Schüler
mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bei lernzieldifferenter Unterrichtung
erheblich?
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Findet gemeinsamer Unterricht für Schüler mit und ohne sonderpädagogischen För-
derbedarf in offenen Klassen im Sinne des Art.30 a Abs 7 Nr.3 BayEUG statt?