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Beratung zu Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs,
Sonderpädagogische Beratung und Fortbildung der Lehrkräfte der allgemeinen Schu-
le durch Mobile Sonderpädagogische Dienste der Förderzentren,
Fall- und Verlaufsbesprechungen mit Lehrkräften der allgemeinen Schule und die
Tätigkeit als Lehrkraft an der allgemeinen Schule.
Angesichts der vielfältigen sonderpädagogischen Förderbedürfnisse der Schülerinnen und
Schüler bedarf es eines flexiblen Unterstützungssystems mit Angeboten auf verschiedenen
Intensitätsstufen. Diese können Beratungsleistungen für Schülerinnen und Schüler mit son-
derpädagogischem Förderbedarf, Lehrkräfte und Eltern, aber auch Teamteaching, eine di-
rekte unterrichtsimmanente, unterrichtsbegleitende oder ergänzende Förderung sowie Kurse
zu spezifischen Inhalten und Kompetenzen umfassen. Auch bei inklusiver Unterrichtung
werden gewisse Förderbedürfnisse während des Schultags immer wieder vorübergehende
Phasen der Exklusion erfordern, um den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und
Schüler in ausreichendem Maße gerecht zu werden. Auf diese Weise kann beispielsweise
der Förderpflege schwerstbehinderter Schülerinnen und Schüler oder dem Erlernen der
Kurzschrift durch sehbehinderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gemeinsamen
Beschulung das notwendige Gewicht gegeben werden. Weitere, insbesondere rechtliche und
organisatorische Informationen zum Einsatz der Lehrkraft für Sonderpädagogik an der Schu-
le mit dem Schulprofil Inklusion finden sich in Kap. B./X./3.2.
8.1.2Förderschulen als alternative Lernorte
Darüber hinaus stellen die Förderschulen auch weiterhin mit eigenen schulischen Bildungs-
angeboten alternative Lernorte innerhalb der inklusiven Schullandschaft dar. So bieten sie in
den verschiedenen Förderschwerpunkten (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung,
Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen) eine
notwendige Ergänzung innerhalb des allgemeinen schulischen Angebotes und leisten als
sonderpädagogisch spezialisierte Schulen einen unabdingbaren Beitrag zu Integration, Rein-
tegration und Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbe-
darf.
Die Förderschulen zeichnen sich durch ein spezielles Förderangebot aus, das neben einer
behindertenspezifischen Raum- und Sachausstattung über kleinere Klassen und speziell
ausgebildete Lehrkräfte für Sonderpädagogik und sonstige Fachkräfte (insbesondere der
Heilpädagogik) verfügt. Dieses Angebot wird im vorschulischen Bereich durch die Schulvor-
bereitenden Einrichtungen (SVE) und im beruflichen Bereich durch die Beruflichen Schulen
zur sonderpädagogischen Förderung ergänzt. Daneben gibt es in den Förderschwerpunkten
Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Ent-