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Dieser Auftrag wird durch die Förderschule auf dreifache Weise umgesetzt: als sonderpäda-

gogische Kompetenz- und Beratungszentren, als alternative schulische Lern- und Förderorte

und als inklusive Schulen mit dem Schulprofil Inklusion.

8.1.1Förderschulen als sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungs-

zentren

Förderschulen kommt innerhalb der inklusiven Schullandschaft die wichtige Rolle der son-

derpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentren zu. Förderzentren entwickeln sich

weiter zu sonderpädagogischen Kompetenzzentren und unterstützen als solche die allge-

meinen Schulen

bei der

Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler

und in den

Kooperations-

klassen

durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) und

in den

allgemeinen Schulen mit dem Schulprofil Inklusion

und

in

Tandemklassen

mit Lehrkräften für Sonderpädagogik.

Der Anspruch der Behindertenrechtskonvention, sich im Sinne einer inklusiven Bildung auf

den Weg zu machen, wurde durch die entwickelten Kooperationsmodelle zwischen allge-

meiner Schule und Förderschule sehr gut grundgelegt. Vor allem die Mobilen Sonderpäda-

gogischen Dienste, die Kooperationsklassen (siehe Anhang Teil A/I.), die Partnerklassen

(siehe Anhang Teil A/I.), die Beratungszentren und das Alternative schulische Angebot (AsA)

im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung stellen für die Umsetzung von

inklusiver Beschulung wichtige Bausteine dar. Darüber hinaus leisten inzwischen bayernweit

bereits 212 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion in allen Schularten Pionierarbeit auf dem

Weg zur inklusiven Schule (siehe Anhang Teil A/I.).

Lehrkräfte der sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentren unterstützen die

allgemeine Schule in der sonderpädagogischen Diagnostik und Förderung von Schülerinnen

und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf vielfältige Weise. Ihre Aufgaben

sind die

Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs,

Erstellung eines Förderdiagnostischen Berichts,

Mitwirkung bei der Erstellung von Förderplänen,

Begleitung der Schüler beim Übergang in den Beruf,

Ggf. Erstellung eines Sonderpädagogischen Gutachtens,

Beratung zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit geeigneten Lern- und

Hilfsmitteln,