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gungsumfang einer Pflegekraft mit halber Arbeitszeit (19,5 Std.) vorgesehen. Nach dieser

Vorgabe wird von den Regierungen bedarfsgerecht eingestellt.

Im Regelfall sollen nicht mehr als zwei Klassen mit festem Lehrertandem an einer Schule

eingerichtet werden.

7.3 Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte im Hinblick auf inklusive Pädago-

gik

7.3.1Ausbildung

7.3.2Studium

Im Rahmen der Ausbildung in der ersten Phase sollen Studierende für die Thematik „Inklusi-

on“ in den Studienbereichen „Pädagogik“ und „Fachdidaktik“ sensibilisiert werden; soweit

möglich und vertretbar sollen Studierende auch im Rahmen des pädagogisch-didaktischen

Schulpraktikums erste Erfahrungen auf diesem Gebiet sammeln.

Der Studiengang Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen umfasst ein

fachwissenschaftliches, fachdidaktisches und erziehungswissenschaftliches Studium. Im

Rahmen dieser universitären Ausbildung sind gemäß Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I,

§36 bzw. §38 im Themenbereich „Umgang mit Heterogenität) bereits Inhalte im Kontext der

Inklusion verankert.

Im erziehungswissenschaftlichem Studium werden die Bereiche „Individuelle Förderung und

Beratung“ und „Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen“

thematisiert sowie Fragestellungen aus der „Pädagogisch-psychologischen Diagnostik“ be-

arbeitet.

Im Rahmen der Grundschul- bzw. Mittelschuldidaktik finden sich Inhalte zu Diagnosemög-

lichkeiten. Unter anderem werden dabei die Themen „Ursachen von Lernproblemen und an-

gemessene Fördermaßnahmen“, „Darstellung von Möglichkeiten, auf Kinder mit besonderem

Förderbedarf gezielt einzugehen“ bearbeitet.

Für Lehramtsstudenten des Studiengangs Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Mit-

telschulen besteht zusätzlich die Möglichkeit, ihr Studium mit dem Fach „Förderung von

Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf“ (§116 LPO I) zu erweitern.