

168
Erstellte individuelle Förderpläne wirken sich auf das Vorrücken aus: Bei den Schülerinnen
und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die lernzieldifferent unterrichtet wer-
den, richtet sich die Entscheidung über das Vorrücken nach den Anforderungen des Förder-
plans.
In der VSO bzw. GrSO und MSO wurden so die schulrechtlichen Voraussetzungen geschaf-
fen, um eine erfolgreiche Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf zu realisieren. Mittels der geschilderten Instrumente erhalten die Grund-
und Mittelschulen weitere Möglichkeiten, um auf die individuelle Schülerpersönlichkeit einzu-
gehen. Auf diesem Weg sollten sich vielfach passgenaue Lösungen für die jeweilige Schüle-
rin bzw. den jeweiligen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden lassen, um
einen erfolgreichen Schulbesuch an der Grund- bzw. Mittelschule zu ermöglichen.
7.2 Personelle Unterstützung bei inklusiven Maßnahmen
Inklusion wird in Bayern durch eine Vielfalt schulischer Angebote umgesetzt (vgl. Kap. A/4.).
In diesen Angeboten erhalten nicht nur die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf, sondern alle Kinder und Jugendlichen eine besondere personelle Un-
terstützung.
7.2.1 Inklusion einzelner Schüler an der Sprengelschule
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können die allgemeine
Schule besuchen. Dies ist in der Regel die Sprengelschule. Diese Schüler werden durch die
Mobilen Sonderpädagogischen Dienste
sowie durch die
Alternativen schulischen An-
gebote (AsA)
unterstützt.
7.2.2Kooperationsklassen
In Kooperationsklassen werden in der Regel drei bis fünf Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, und/oder emotionale und sozia-
le Entwicklung zusammen mit weiteren Schülern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf
gemeinsam unterrichtet. Dabei erfolgt eine Unterstützung durch die
Mobilen Sonderpäda-
gogischen Dienste.
Eine weitere Unterstützung (Berücksichtigung der Klassenstärken, zu-
sätzliche Lehrerstunden der Volksschule oder Einsatz eines Förderlehrers) ist im Rahmen
der vorhandenen Ressourcen möglich.