Table of Contents Table of Contents
Previous Page  180 / 641 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 180 / 641 Next Page
Page Background

168

Erstellte individuelle Förderpläne wirken sich auf das Vorrücken aus: Bei den Schülerinnen

und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die lernzieldifferent unterrichtet wer-

den, richtet sich die Entscheidung über das Vorrücken nach den Anforderungen des Förder-

plans.

In der VSO bzw. GrSO und MSO wurden so die schulrechtlichen Voraussetzungen geschaf-

fen, um eine erfolgreiche Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogi-

schem Förderbedarf zu realisieren. Mittels der geschilderten Instrumente erhalten die Grund-

und Mittelschulen weitere Möglichkeiten, um auf die individuelle Schülerpersönlichkeit einzu-

gehen. Auf diesem Weg sollten sich vielfach passgenaue Lösungen für die jeweilige Schüle-

rin bzw. den jeweiligen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden lassen, um

einen erfolgreichen Schulbesuch an der Grund- bzw. Mittelschule zu ermöglichen.

7.2 Personelle Unterstützung bei inklusiven Maßnahmen

Inklusion wird in Bayern durch eine Vielfalt schulischer Angebote umgesetzt (vgl. Kap. A/4.).

In diesen Angeboten erhalten nicht nur die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi-

schem Förderbedarf, sondern alle Kinder und Jugendlichen eine besondere personelle Un-

terstützung.

7.2.1 Inklusion einzelner Schüler an der Sprengelschule

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können die allgemeine

Schule besuchen. Dies ist in der Regel die Sprengelschule. Diese Schüler werden durch die

Mobilen Sonderpädagogischen Dienste

sowie durch die

Alternativen schulischen An-

gebote (AsA)

unterstützt.

7.2.2Kooperationsklassen

In Kooperationsklassen werden in der Regel drei bis fünf Schüler mit sonderpädagogischem

Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, und/oder emotionale und sozia-

le Entwicklung zusammen mit weiteren Schülern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf

gemeinsam unterrichtet. Dabei erfolgt eine Unterstützung durch die

Mobilen Sonderpäda-

gogischen Dienste.

Eine weitere Unterstützung (Berücksichtigung der Klassenstärken, zu-

sätzliche Lehrerstunden der Volksschule oder Einsatz eines Förderlehrers) ist im Rahmen

der vorhandenen Ressourcen möglich.