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7. Inklusive Perspektiven der Grund- und Mittelschulen
Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) zum 01.08.2011 wurde ein grundsätzlich gleichberechtigter Zugang von Schü-
lerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur allgemeinen Schule –
ohne der bisherigen Voraussetzung der aktiven Teilnahme – rechtlich grundgelegt. Die
Anpassung der VSO an die inklusionsbedingten Änderungen des BayEUG erfolgte zum
01.08.2012. Diese Änderungen werden auch in der neuen
Schulordnung für die Mittel-
schulen in Bayern (Mittelschulordnung – MSO)
sowie in der auf der VSO beruhenden
Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO)
, die beide zum 01.08.2013 in Kraft
traten, weitergeführt. Wenn Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förder-
bedarf an der Grund- bzw. Mittelschule voraussichtlich die Lernziele nicht erreichen kön-
nen, sind für sie unter Mitwirkung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes individuel-
le Lernziele zu formulieren und in einem individuellen Förderplan festzuhalten.
Der Förderplan basiert auf dem Förderdiagnostischen Bericht, enthält Aussagen über die
Ziele der Förderung und die wesentlichen Fördermaßnahmen und entscheidet über das
Vorrücken nach den Anforderungen des Förderplans. Sowohl der Förderdiagnostische
Bericht als auch der individuelle Förderplan sind ab dem Schuljahr 2012/2013 für inklusiv
beschulte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verpflich-
tend, die lernzieldifferent unterrichtet werden und/oder unmittelbar durch den MSD geför-
dert werden. Zur erfolgreichen Umsetzung von Inklusion erhalten die Grund- und Mittel-
schulen im Rahmen der verschiedenen schulischen Angebote eine zusätzliche personelle
Unterstützung.
Wesentlich sind darüber hinaus die Maßnahmen in der Ausbildung der Lehrkräfte der
Grund- und Mittelschule in inklusiver Pädagogik bereits während des Studiums und des
Vorbereitungsdienstes sowie in der Fortbildung als unterstützende Maßnahme im berufli-
chen Alltag der Lehrkräfte.