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Wird der Schule von der Schulaufsicht das Schulprofil Inklusion zuerkannt, werden

Grund-

und Mittelschulen

generell mit zusätzlichen personellen Ressourcen ausgestattet. Grund-

und Mittelschulen werden ganzjährig durch einen Sonderpädagogen im Umfang von min-

destens 13 Lehrerstunden und mit – je nach Schülerzahl – bis zu 10 zusätzlichen Lehrer-

stunden aus dem Bereich Grundschule bzw. Mittelschule unterstützt. Werden vor Ort mehr

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, erfolgt

nach Möglichkeit eine Zuweisung weiterer Sonderpädagogenstunden. Werden einzelne

Förderschwerpunkte durch die vor Ort in der Profilschule tätige Lehrkraft für Sonderpäda-

gogik fachlich nicht abgedeckt, kann der MSD mit der entsprechenden Fachrichtung hin-

zugezogen werden.

Mit dem Profil „Inklusion“ ausgezeichnete

Realschulen und Gymnasien

setzen ein jeweils

eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept um, bei dem Unterrichtsformen und Schulleben

sowie Lernen und Erziehung auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne

sonderpädagogischen Förderbedarf ausgerichtet sind.

Der sonderpädagogische Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler wird vor bzw. bei der

Profilbildung durch den MSD festgestellt. Nach der Profilbildung erfolgt die Feststellung

durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik an der Profilschule. Lehrkräfte für Sonderpäda-

gogik, die an der allgemeinen Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ eingesetzt sind, sollen

über eine Fakultas in den Fachrichtungen Lernen, Sprache oder Verhalten verfügen und

insbesondere Erfahrungen in der Arbeit an Sonderpädagogischen Förderzentren oder im

Mobilen Sonderpädagogischen Dienst vorweisen. Sie diagnostizieren den sonderpädago-

gischen Förderbedarf und erstellen den Förderdiagnostischen Bericht, beraten Lehrkräfte,

Eltern und Schüler, unterstützen ggf. einzelne Schüler oder unterrichten Klassen mit Schü-

lerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Erfolgte an der

Schule bereits vor Verleihung des Profils Inklusion eine Unterstützung durch den Mobilen

Sonderpädagogischen Dienst, insbesondere im Rahmen von Kooperationsklassen und

des sogenannten Alternativen schulischen Angebots, so soll diese Unterstützung grund-

sätzlich auch bei der Vergabe des Schulprofils „Inklusion“ erhalten bleiben. Die Unterstüt-

zung durch die Lehrkraft der Förderschule erfolgt dann in organisatorischer Hinsicht aller-

dings nicht mehr als MSD, sondern im Wege der Einbindung dieser Lehrkraft in das Kolle-

gium der allgemeinen Schule.

Weitere Informationen, insbesondere zu den rechtlichen Grundlagen von Schulen mit dem

Schulprofil Inklusion finden sich in Kap. B/V./1.4.

Abb. 5: Die Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ (Transdisziplinarität: wechselseitiger Kompetenz-

transfer zwischen den Profilschulen, sonstigen allgemeinen Schulen und den Förderzentren)