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Wird der Schule von der Schulaufsicht das Schulprofil Inklusion zuerkannt, werden
Grund-
und Mittelschulen
generell mit zusätzlichen personellen Ressourcen ausgestattet. Grund-
und Mittelschulen werden ganzjährig durch einen Sonderpädagogen im Umfang von min-
destens 13 Lehrerstunden und mit – je nach Schülerzahl – bis zu 10 zusätzlichen Lehrer-
stunden aus dem Bereich Grundschule bzw. Mittelschule unterstützt. Werden vor Ort mehr
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, erfolgt
nach Möglichkeit eine Zuweisung weiterer Sonderpädagogenstunden. Werden einzelne
Förderschwerpunkte durch die vor Ort in der Profilschule tätige Lehrkraft für Sonderpäda-
gogik fachlich nicht abgedeckt, kann der MSD mit der entsprechenden Fachrichtung hin-
zugezogen werden.
Mit dem Profil „Inklusion“ ausgezeichnete
Realschulen und Gymnasien
setzen ein jeweils
eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept um, bei dem Unterrichtsformen und Schulleben
sowie Lernen und Erziehung auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf ausgerichtet sind.
Der sonderpädagogische Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler wird vor bzw. bei der
Profilbildung durch den MSD festgestellt. Nach der Profilbildung erfolgt die Feststellung
durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik an der Profilschule. Lehrkräfte für Sonderpäda-
gogik, die an der allgemeinen Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ eingesetzt sind, sollen
über eine Fakultas in den Fachrichtungen Lernen, Sprache oder Verhalten verfügen und
insbesondere Erfahrungen in der Arbeit an Sonderpädagogischen Förderzentren oder im
Mobilen Sonderpädagogischen Dienst vorweisen. Sie diagnostizieren den sonderpädago-
gischen Förderbedarf und erstellen den Förderdiagnostischen Bericht, beraten Lehrkräfte,
Eltern und Schüler, unterstützen ggf. einzelne Schüler oder unterrichten Klassen mit Schü-
lerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Erfolgte an der
Schule bereits vor Verleihung des Profils Inklusion eine Unterstützung durch den Mobilen
Sonderpädagogischen Dienst, insbesondere im Rahmen von Kooperationsklassen und
des sogenannten Alternativen schulischen Angebots, so soll diese Unterstützung grund-
sätzlich auch bei der Vergabe des Schulprofils „Inklusion“ erhalten bleiben. Die Unterstüt-
zung durch die Lehrkraft der Förderschule erfolgt dann in organisatorischer Hinsicht aller-
dings nicht mehr als MSD, sondern im Wege der Einbindung dieser Lehrkraft in das Kolle-
gium der allgemeinen Schule.
Weitere Informationen, insbesondere zu den rechtlichen Grundlagen von Schulen mit dem
Schulprofil Inklusion finden sich in Kap. B/V./1.4.
Abb. 5: Die Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ (Transdisziplinarität: wechselseitiger Kompetenz-
transfer zwischen den Profilschulen, sonstigen allgemeinen Schulen und den Förderzentren)