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Diese flächendeckende Form kooperativen Lernens wird weiterhin einen hohen Stellenwert

für das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf ein-

nehmen.

Im Schuljahr 2014/15 existieren bereits 744 Kooperationsklassen in Bayern.

Für rechtliche Informationen zur Kooperationsklasse sei der interessierte Leser auf das

Kap. B/V./1.2 verwiesen.

Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird es in allen Jahrgangsstu-

fen Schülerinnen und Schüler geben, die besonderer Förderung bedürfen. Deshalb bleibt es

eine wichtige Herausforderung, den MSD fachlich zu qualifizieren, auszubauen und die be-

darfsorientierten Strukturen für den Einsatz des MSD immer wieder neu zu reflektieren.

2.

Partnerklassen (ehemals Außenklassen) (Art. 30a Abs.7 Nr. 2 BayEUG)

Das Angebot der bisherigen „Außenklassen“ bekommt im aktuellen Gesetzentwurf als „Part-

nerklasse“ eine besondere Prägung durch die Betonung des partnerschaftlichen Miteinan-

ders in Unterricht und Schulleben.

Im Schuljahr 2014/15 existierten 201 Partnerklassen in Bayern, davon

- 27 Grundschul- und Mittelschulklasse an Förderzentren und

- 174 Klassen von Förderzentren an allgemeinen Schulen.

Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren eng mit einer

Klasse der jeweils anderen Schulart. Formen des gemeinsamen, regelmäßig lernzieldifferen-

ten Unterrichts sind darin enthalten. Gleiches gilt für Partnerklassen verschiedener Förder-

schulformen.

Auch in weiterführenden Schulen wie Gymnasien und Realschulen sowie in Berufsschulen

ist diese Konzeption eine Chance, sich der Herausforderung kooperativen Lernens in hete-

rogenen Lerngruppen zu stellen. Partnerklassen von Seiten der Förderschulen werden

überwiegend für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im För-

derschwerpunkt geistige Entwicklung (und Mehrfachbehinderung) gebildet.

Abb. 2: Partnerklassen