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Diese flächendeckende Form kooperativen Lernens wird weiterhin einen hohen Stellenwert
für das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf ein-
nehmen.
Im Schuljahr 2014/15 existieren bereits 744 Kooperationsklassen in Bayern.
Für rechtliche Informationen zur Kooperationsklasse sei der interessierte Leser auf das
Kap. B/V./1.2 verwiesen.
Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird es in allen Jahrgangsstu-
fen Schülerinnen und Schüler geben, die besonderer Förderung bedürfen. Deshalb bleibt es
eine wichtige Herausforderung, den MSD fachlich zu qualifizieren, auszubauen und die be-
darfsorientierten Strukturen für den Einsatz des MSD immer wieder neu zu reflektieren.
2.
Partnerklassen (ehemals Außenklassen) (Art. 30a Abs.7 Nr. 2 BayEUG)
Das Angebot der bisherigen „Außenklassen“ bekommt im aktuellen Gesetzentwurf als „Part-
nerklasse“ eine besondere Prägung durch die Betonung des partnerschaftlichen Miteinan-
ders in Unterricht und Schulleben.
Im Schuljahr 2014/15 existierten 201 Partnerklassen in Bayern, davon
- 27 Grundschul- und Mittelschulklasse an Förderzentren und
- 174 Klassen von Förderzentren an allgemeinen Schulen.
Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren eng mit einer
Klasse der jeweils anderen Schulart. Formen des gemeinsamen, regelmäßig lernzieldifferen-
ten Unterrichts sind darin enthalten. Gleiches gilt für Partnerklassen verschiedener Förder-
schulformen.
Auch in weiterführenden Schulen wie Gymnasien und Realschulen sowie in Berufsschulen
ist diese Konzeption eine Chance, sich der Herausforderung kooperativen Lernens in hete-
rogenen Lerngruppen zu stellen. Partnerklassen von Seiten der Förderschulen werden
überwiegend für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im För-
derschwerpunkt geistige Entwicklung (und Mehrfachbehinderung) gebildet.
Abb. 2: Partnerklassen