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Neu ist der grundsätzlich gleichberechtigte Zugang zu allen Schulen aller Schularten vor Ort.
Die Voraussetzungen der jeweiligen Schulart müssen erfüllt sein (differenziertes Schulwe-
sen). Davon kann nur abgesehen werden, wenn
die Entwicklung des Kindes gefährdet ist,
die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigt werden
oder
der Schulaufwandsträger wegen erheblicher Mehraufwendungen nicht zustimmt.
Die bisherige
Voraussetzung der aktiven Teilnahme entfällt
. Neu ist auch, dass sich
Schulen mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und dem Schulaufwands-
träger das Schulprofil „Inklusion“ geben können.
Die Entwicklung inklusiver Schulen im Verbund kooperativer Lernformen
Inklusive Bildung wird in Bayern durch eine Vielfalt schulischer Angebote umgesetzt. Die-
se soll dazu dienen, für jede Schülerin und jeden Schüler mit sonderpädagogischem För-
derbedarf ein geeignetes schulisches Angebot bereitzuhalten. Sie umfasst neben dem
weiterhin bestehenden Unterrichtsangebot der Förderschulen folgende fünf Organisations-
formen:
1. Kooperationsklassen
2. Partnerklassen (ehemals Außenklasse)
3. Offene Klassen der Förderschule
4. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler
5. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“
Vorrangiges Ziel der Schulentwicklung aller Schulen ist die inklusive Schule. Dies bedeutet
eine besondere Beachtung der erweiterten Heterogenität und Würdigung der Vielfalt aller
Schülerinnen und Schüler.
Eine inklusive Schule ermöglicht die bestmögliche Förderung von einzelnen Schülerinnen
und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Sprengelschule, realisiert ge-
meinsames Lernen in Gruppen- und Klassenstrukturen und hat darüber hinaus die gesamte
Schule als Lern- und Lebensraum für
alle
Kinder und Jugendlichen mit und ohne sonderpä-
dagogischen Förderbedarf im Blick.
Es ist Aufgabe der qualitätsvollen Schulentwicklung, Schülerinnen und Schüler mit unter-
schiedlichen Begabungen, Lernvoraussetzungen und mit verschiedener Sozialisation in der
Organisation und Gestaltung von Lernprozessen zu unterstützen. Mit der Akzeptanz von
Heterogenität geht die Forderung nach einem Unterricht einher, der sich durch ein hohes
Maß an individualisierenden Lernmöglichkeiten auszeichnet. Die inklusive Schule entspricht
damit dem Leitprinzip des bayerischen Bildungswesens:
Begabungsgerechte individuelle
Förderung aller Schülerinnen und Schüler.
Somit kann die inklusive Schule in besonderer Weise eine Antwort auf die
UN-Behindertenrechtskonvention geben.
Viele Schulen haben sich bereits im Sinne einer inklusiven Entwicklung auf den Weg
gemacht. Die bisherigen Formen (siehe Art. 30a BayEUG) und insbesondere die Schu-
le mit dem Schulprofil „Inklusion“ (siehe Art. 30b BayEUG) können eine prozesshafte
Umsetzung hin zu einer inklusiven Schullandschaft grundlegen.