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2. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbe-
darf an Bayerns Schulen
Zusammenfassung
Mit den „Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundes-
republik Deutschland“ der Kultusministerkonferenz von 1994 wurde ein Paradigmenwechsel
in der Sonderpädagogik von der Defizitorientierung hin zur Kompetenz- und Förderorientie-
rung eingeläutet. Es war von nun an nicht mehr von „Behinderung“, sondern von
„sonder-
pädagogischem Förderbedarf“
die Rede. Die institutionsbezogene Sichtweise von Behin-
derung, die in der Regel eine sogenannte „Sonderschulbedürftigkeit“ nach sich zog, wurde
nun durch die Möglichkeit der
integrativen
Beschulung mit Unterstützung durch die Mobilen
Sonderpädagogischen Dienste (MSD) ersetzt. Darauf basierend, verfügen wir heute über
eine gesetzlich verankerte, inklusiv ausgerichtete Schullandschaft mit vielfältigen schulischen
Angeboten für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.
Einhergehend mit der Stärkung des Elternwahlrechts werden Schulleitungen und Lehrkräfte
der allgemeinen Schulen zukünftig zunehmend Schülerinnen und Schülern mit sonderpäda-
gogischem Förderbedarf in den sieben sonderpädagogischen Förderschwerpunkten begeg-
nen:
- Lernen,
- Sprache,
- emotionale und soziale Entwicklung,
- Hören,
- Sehen,
- geistige Entwicklung und
- körperliche und motorische Entwicklung.
Diese
sonderpädagogischen Förderschwerpunkte
werden in einzelnen Unterkapiteln
ausführlich erörtert und mit praxisnahen Empfehlungen zur förderungsspezifischen Gestal-
tung von
Unterricht und Schulleben
ergänzt. Zwei weitere Unterkapitel widmen sich der
„Autismus-Spektrum-Störung“ sowie der „Unterrichtung kranker Schülerinnen und Schüler“.
Das Gelingen von inklusiver Beschulung wird ganz entscheidend durch die Einstellungen
und das Verhalten der Lehrkraft beeinflusst. Daher gibt dieses Kapitel zum Abschluss Lehr-
kräften und Schulleitungen
gedankliche Impulse und praxisorientierte Tipps zur Annä-
herung an die schulische Inklusion.