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Die bildungspolitische Umsetzung dieser Empfehlungen, die Erarbeitung der entsprechen-

den rechtlichen Rahmenbedingungen, die Weiterentwicklung der Schulstrukturen und der

Lehreraus- und -fortbildung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen liegt in

der Zuständigkeit der Länder. Hier lässt ein Blick in die verschiedenen Bundesländer vielfäl-

tige, zum Teil auch stark divergierende Wege der Umsetzung erkennen. Einen zentralen

Unterschied stellt das Tempo der Umsetzung dar. Besonders stark gehen die Meinungen

zur Rolle der Förderschulen innerhalb einer inklusiven Schullandschaft auseinander. Wäh-

rend sie in einigen Bundesländern teilweise oder ganz abgeschafft wurden, werden sie in

anderen Bundesländern als alternativer Lernort erhalten und weiterentwickelt. Bayerns Weg

der Umsetzung von inklusiver Beschulung wurde bereits im April 2010 grundgelegt. So heißt

es im Beschluss des Bayerischen Landtags vom 22. April 2010 (Drs. 16/4619) unter ande-

rem (Hervorhebung durch Verf.):

(…)

3. Es ist ein bedeutsames Ziel bayerischer Bildungspolitik, das

gemeinsame Lernen von

Menschen mit und ohne Behinderung

im Sinne der Inklusion zu ermöglichen. Inklu-

sion erfordert ein

Bildungssystem, das sich an die Bedürfnisse der Menschen mit

Behinderungen anpasst

.

4.

Inklusion umfasst alle Schularten

und Bildungsbereiche. Freistaat und Kommunen

sind für die Umsetzung in besonderer Weise gefordert.

5. Die

Förderschulen

sind

als Lernorte und Kompetenzzentren

bei der Umsetzung der

von der UN-Konvention geforderten Inklusion im Bildungswesen

unverzichtbar

. Sie

müssen sich in diesem Sinne

weiterentwickeln

.

6. Die inklusive Beschulung von Menschen mit Behinderungen darf

nicht

zu einem

Absin-

ken der Förderqualität

führen.

7. Erfolgreiche Inklusion benötigt die

Fachkompetenz und Erfahrung sowohl der Son-

derpädagogen der Förderschulen als auch der Lehrkräfte der allgemeinen Schu-

len

.

(…)

Bayern hat also bereits im April 2010 die Weichen für die Beibehaltung der Förderschulen

als alternative Lernorte und Kompetenzzentren für Sonderpädagogik gestellt. Den Förder-

schulen kommt heute innerhalb der vielfältigen, inklusiven Schullandschaft neben ihren ei-

genständigen schulischen Lernangeboten die zentrale Aufgabe zu, die allgemeinen Schulen

bei der Umsetzung von Inklusion zu unterstützen. Eine ausführliche Darstellung des bayeri-

schen Wegs der Umsetzung von schulischer Inklusion findet sich im nachfolgenden Kapitel

„4 Inklusion in Bayern – Die pädagogische Konzeption“.