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Die bildungspolitische Umsetzung dieser Empfehlungen, die Erarbeitung der entsprechen-
den rechtlichen Rahmenbedingungen, die Weiterentwicklung der Schulstrukturen und der
Lehreraus- und -fortbildung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen liegt in
der Zuständigkeit der Länder. Hier lässt ein Blick in die verschiedenen Bundesländer vielfäl-
tige, zum Teil auch stark divergierende Wege der Umsetzung erkennen. Einen zentralen
Unterschied stellt das Tempo der Umsetzung dar. Besonders stark gehen die Meinungen
zur Rolle der Förderschulen innerhalb einer inklusiven Schullandschaft auseinander. Wäh-
rend sie in einigen Bundesländern teilweise oder ganz abgeschafft wurden, werden sie in
anderen Bundesländern als alternativer Lernort erhalten und weiterentwickelt. Bayerns Weg
der Umsetzung von inklusiver Beschulung wurde bereits im April 2010 grundgelegt. So heißt
es im Beschluss des Bayerischen Landtags vom 22. April 2010 (Drs. 16/4619) unter ande-
rem (Hervorhebung durch Verf.):
(…)
3. Es ist ein bedeutsames Ziel bayerischer Bildungspolitik, das
gemeinsame Lernen von
Menschen mit und ohne Behinderung
im Sinne der Inklusion zu ermöglichen. Inklu-
sion erfordert ein
Bildungssystem, das sich an die Bedürfnisse der Menschen mit
Behinderungen anpasst
.
4.
Inklusion umfasst alle Schularten
und Bildungsbereiche. Freistaat und Kommunen
sind für die Umsetzung in besonderer Weise gefordert.
5. Die
Förderschulen
sind
als Lernorte und Kompetenzzentren
bei der Umsetzung der
von der UN-Konvention geforderten Inklusion im Bildungswesen
unverzichtbar
. Sie
müssen sich in diesem Sinne
weiterentwickeln
.
6. Die inklusive Beschulung von Menschen mit Behinderungen darf
nicht
zu einem
Absin-
ken der Förderqualität
führen.
7. Erfolgreiche Inklusion benötigt die
Fachkompetenz und Erfahrung sowohl der Son-
derpädagogen der Förderschulen als auch der Lehrkräfte der allgemeinen Schu-
len
.
(…)
Bayern hat also bereits im April 2010 die Weichen für die Beibehaltung der Förderschulen
als alternative Lernorte und Kompetenzzentren für Sonderpädagogik gestellt. Den Förder-
schulen kommt heute innerhalb der vielfältigen, inklusiven Schullandschaft neben ihren ei-
genständigen schulischen Lernangeboten die zentrale Aufgabe zu, die allgemeinen Schulen
bei der Umsetzung von Inklusion zu unterstützen. Eine ausführliche Darstellung des bayeri-
schen Wegs der Umsetzung von schulischer Inklusion findet sich im nachfolgenden Kapitel
„4 Inklusion in Bayern – Die pädagogische Konzeption“.