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2.3 Sonderpädagogischer Förderbedarf als Herausforderung der allgemei-
nen Schulen – ein Resümee
Dieser kurze Aufriss der Förderschwerpunkte lässt erkennen, dass ein isoliertes Betrachten
einzelner Förderschwerpunkte der Komplexität der bei den einzelnen Personen vorliegenden
Problemfelder und ihrer sozialen Eingebundenheit nur schwerlich gerecht wird. Ausgehend
von der UN-BRK und fortentwickelt in der Novellierung des BayEUG zum 01.08.2011 gilt für
alle Förderschwerpunkte, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Grundsatz ein Wahl-
recht in Anspruch nehmen können, um ihre Kinder auch in der allgemeinen Schule unterrich-
ten und erziehen zu lassen. Im Rahmen dieser Entwicklungen findet die Förderung von
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf immer häufiger in Form
von inklusiven Fördermaßnahmen an Regelschulen in kooperativer Vernetzung mit der För-
derschule statt. Hier gilt es bei jedem einzelnen Kind oder Jugendlichen nach den individuel-
len personalen und familiären Gegebenheiten sowie den schulischen Angeboten und Bedin-
gungen vor Ort zwischen den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Beschulungsmöglich-
keiten abzuwägen. Dabei können für verschiedene Kinder mit ähnlichen Ausgangslagen sehr
unterschiedliche Angebote vorteilhaft sein, wie die folgende Abbildung verdeutlicht:
Auch wenn aus pädagogischer Sicht im Einzelfall die Förderung und Unterrichtung des be-
treffenden Schülers in einem Förderzentrum fachlich geboten wäre, ist es dennoch die Pflicht
der allgemeinen Schule bei entsprechendem Wunsch der Erziehungsberechtigten, entweder
Inklusion
Förderschule
Negative
Emotio-
nenn
Positive
Emotionen
Kind A erlebt die Inklu-
sion negativ und schei-
tert an der allgemeinen
Schule.
Kind B fühlt sich am
Förderzentrum „ausge-
sondert“ und möchte an
eine Regelschule ge-
hen.
Kind C erlebt die Inklu-
sion als positiv und
kann sich an der Re-
gelschule gut entwi-
ckeln.
Kind D erlebt die be-
sondere Atmosphäre
des Förderzentrums als
positiv und kann von
den spezifischen Ange-
boten profitieren.