STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu

66 Schulaufsicht Schulamt (für Mittelschulen) Unter www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schul aemter.html finden Sie die Auflistung der einzelnen Schulämter und ihrer Kontaktdaten. - Regierung (Mittelschule, Förderschule, berufliche Schulen ohne FOS/BOS) Unter www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/bezirks regierungen.html finden Sie die sieben Bezirksregierungen mit ihren Kontaktdaten. - Folgende Sachgebiete sind für die einzelnen Schularten zuständig: • Mittelschulen: Sachgebiet 40.1 • Förderschulen: Sachgebiet 41.1 • Berufsschulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe: Sachgebiet 42.1 • Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische, künstlerische Berufe: Sachgebiet 42.2 • Berufliche Schulen Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft: Sachgebiet 42.3 • Berufliche Schulen: Sachgebiet 42.4 Diese Behörden gehören zum Freistaat Bayern und sind Teil der Schulaufsicht. Sie sind nicht zu verwechseln mit den sieben Bezirken als kommunale Gebietskörperschaft, die für die Eingliederungshilfe zuständig ist (siehe dazu unten). Ministerialbeauftragte (Realschulen, Gymnasien, FOS/BOS) Für Realschulen, Gymnasien und die beruflichen Schularten FOS/ BOS nehmen Ministerialbeauftragte (MB) die Schulaufsicht in den bayerischen Regierungsbezirken wahr. Unter www.km.bayern.de/ eltern/was-tun-bei/schullaufbahnfragen/ministerialbeauftragte. html finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Ministerial beauftragten für die verschiedenen Regierungsbezirke. -

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