STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu

50 Für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die die Mittelschule besucht haben, wurde das Projekt „Berufsschulstufe plus“ an einem Förderzentrum geistige Entwicklung entwickelt: Hier werden die Schülerinnen und Schüler gezielt im Bereich Dienstleistung, Gastronomie und Altenpflege in spezifischen Fächern in Theorie und Praxis unterrichtet. In enger Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Alten heim) können ausgewählte Schülerinnen und Schüler praktische Erfahrungen in diesen Berufsfeldern sammeln und somit ihre Chance erhöhen, nach Beendigung der Schulzeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten oder im Einzelfall gar eine Ausbildung im Bereich Service oder Küche zu machen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Klasse „Berufsschulstufe plus“ zudem ergänzend intensiv in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet. - Weitere Entwicklung: Regelschulbereich Neben der Förderschule kommt auch der Besuch der Regel- Berufsschule in Betracht. Sofern kein Ausbildungsverhältnis besteht, erfolgt dies v. a. im Rahmen eines Berufsvorbereitungsjahres oder in einer Klasse für Jugendliche ohne Schulabschluss. Das Staats ministerium entwickelt derzeit in Zusammenarbeit mit der Landes hauptstadt München und der Regionaldirektion folgende Maßnahme, die eine zielgerechte Beschulung und Vorbereitung auf eine Arbeitstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. eine Erprobung in Praktika für diejenigen ermöglichen soll, die eine Regelschule besuchen möchten: - - Nach einer vollzeitschulischen „Eingangsstufe“ im (ersten) Berufs vorbereitungsjahr, soll eine „Kernstufe“ in einem weiteren (zweiten) Berufsvorbereitungsjahr mit umfangreichen Praxisanteilen folgen (2,5 Tage Schule, 2,5 Praxistage). Daran schließt sich ein drittes Jahr mit vier Praxistagen und einem Berufsschultag als „Praxis stufe“ an, sofern die Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt ist. Die Schülerinnen und Schüler werden lernzieldifferent unterrichtet. Die Praxisanteile auf dem Arbeitsmarkt werden von der Arbeits verwaltung bzw. von den Integrationsdiensten unterstützt (letzte res bei einer geistigen Behinderung oder bei einer Lernbehinderung im Grenzbereich zur geistigen Behinderung). - - - -

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