STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu

46 - - - 12 Schulische Bildung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz (JoA) – Erfüllung der Berufsschulpflicht Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Aus bildungsplatz haben und auch keinen anderen schulischen Unter richt, wie z.B. das Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder das Berufs vorbereitungsjahr (BVJ) an der Berufsschule, besuchen, werden in „Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz“ (JoA-Klassen) unterrichtet und zwar 1 Tag/Woche bzw. im Block 9 Wochen/Jahr bis sie die Berufsschulpflicht erfüllt haben, also u.U. 3 Jahre lang. Dies gilt auch für berufsschulpflichtige Jugendliche, die ggf. einer Erwerbsarbeit nachgehen oder im elterlichen Betrieb mitarbeiten. Ein Wechsel in eine Berufsvorbereitungsmaßnahme oder in eine Ausbildung ist gewünscht und jederzeit möglich. Ziel ist die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, wenn kein Wechsel in eine Berufsvorbereitungsmaßnahme oder Ausbildung erfolgt bzw. absehbar ist: Für das Arbeitsverhältnis kommen – neben Tätigkeiten in Betrieben, Geschäften etc. – im Einzelfall auch bei einer entsprechenden Behinderung die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Betracht. Mit Fachgutachten muss vor der Eingliederung in eine WfbM festgestellt worden sein, dass eine Person für die Dauer von mehr als sechs Monaten nicht erwerbsfähig ist. WfbMs verfügen auch über sog. Außenarbeitsplätze, bei denen die konkrete Tätigkeit nicht in der Werkstatt, sondern in einem Betrieb stattfindet.

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