STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu

32 Unterstützung durch das Inklusionsamt (Integrationsamt) für Arbeitgeber und Auszubildende bzw. Beschäftigte Maßnahmen zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben und Vermeidung oder Besei tigung von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung. - Beispiele: • Leistungen an schwerbehinderte Menschen – Persönliche Hilfen : Beratung und Betreuung in allen Fragen des Arbeitslebens, insbesondere bei persönlichen Schwierig keiten, bei Arbeitsplatzproblemen, bei Umsetzungen, bei Fragen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung, bei Konflikten mit Kollegen, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber, bei Gefährdung des Arbeitsplatzes bis hin zur psychosozialen Betreuung, um schwerwiegende Konflikte zu lösen. - – Finanzielle Leistungen: Technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Leistungen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit, Wohnungshilfen zur Beschaffung, Ausstat tung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht, Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft, Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Unterstützte Beschäftigung sowie eine notwen dige Arbeitsassistenz. - - • Leistungen an den Arbeitgeber – Beratung bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei allen Fragen im Zusam menhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, psychosoziale Beratung zur Beseitigung von besonderen Problemen, Information über Lösungsmöglichkeiten. - – Finanzielle Leistungen zur Schaffung neuer und behinde rungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte, Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbun den sind (§ 27 SchwbAV). - - – Zuschüsse zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener.

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