STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu

16 • Neun Staatliche Schulberatungsstellen Sie sind als zentrale Beratungseinrichtungen in allen Regierungs bezirken eingerichtet. Die dort tätigen Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen aller Schularten beraten die Eltern im jeweili gen Regierungsbezirk kostenlos, neutral, vertraulich, unabhängig von den lokalen Interessen einer einzelnen Schule und schulart übergreifend. Dort sind Ansprechpartner für Inklusion benannt, damit ratsuchenden Erziehungsberechtigten die rasche Kontakt aufnahme erleichtert wird; kompetente Ansprechpartner sind aber alle an den staatlichen Schulberatungsstellen tätigen Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte. Sie können gerade in schwierigen Fällen bzw. in Zweifelsfällen eine neutrale Instanz für Ratsuchende bei pädagogischen Fragen sein, indem sie selbst diagnostizieren (ggf. in Kooperation mit den Fachkräften des MSD) oder anhand der bereits gewonnenen Unterlagen die Erziehungsberechtigten bei Einschulungs- und Schullaufbahn fragen beraten. - - - - - Ansprechpartner im Übergang Schule – Beruf Im Übergang Schule – Beruf kommen noch weitere Ansprech partner hinzu. Entsprechende Kontaktdaten stehen auf S. 64 ff. - • Beratungsmöglichkeiten der Arbeitsagenturen – allgemeine Berufsberater der Arbeitsagentur – Berufsberater für Rehabilitanden und Schwerbehinderte der Arbeitsagenturen (kurz: Reha-Berater) Sie können Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpäda gogischen Förderbedarf oder anerkannter Schwerbehinderung zu Fragen rund um Ausbildung, Beruf und Arbeit, insbesondere auch im Hinblick auf spezifische Unterstützungsangebote beraten. - • Integrationsfachdienst (IFD) Auftrag des IFD ist es, Menschen mit Behinderung dauerhaft in das Erwerbsleben zu integrieren. Dazu kümmern sie sich um die Fragen der Arbeitssuchenden mit Handicap und um die Belange der Arbeitgeber. Sie können auch im Bereich der Berufsorien tierung tätig werden. (siehe auch S. 26 f.) -

RkJQdWJsaXNoZXIy ODExNDM=